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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Sehr geehrte Kollegen,
    ich bin als Ärztin in WB in einer Praxis eingestellt. Ab Anfang an lässt mein Chef (hat WB-Befugnis) mich als einzelne Ärztin in der Praxis. Ich mache die Sprechstunde komplett allein.. Wenn ich Frage habe, muss ich einfach die Patienten in die Klinik schicken. Ich bekomme gar keine Beratung Dazu bin ich Ausländerin und ich habe täglich viele organisatorische und klinische Fragen. Meine zahlreiche Beanstandungen und Gespräche mit dem Chef wurden von ihm ignoriert. Er ist fast niemals in der Praxis, ich sehe ihn einmal pro 2 Wochen. Es gibt überhaupt keine Ausbildung und ich bin schwer enttäuscht. Ich will selber nicht kündigen, weil in diesem Fall ich keine Arbeitslosengeld 1 für erste 3 Monate bekomme. Diese Zeit brauche ich um eine neue Arbeit zu suchen. Kann ich Ärztekammer informieren, dass der Arbeitgeber seine Pflichte als Weiterbilder grob verletzt, sodass ÄK ihm zwingt miсh zu entlassen? Muss ich ÄK überhaupt informieren, oder es ist ihr egal, wie geht es mit der Weiterbildung in der Praxis? Danke.



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Such doch jetzt schon ne neue Arbeit. Und das geht gerade in Praxen oft sehr schnell. Wenn die ne Stelle frei haben, kannst quasi zum 1.6. anfangen.

    Die ÄK wird ihn nicht zwingen können, dich uz entlassen. Höchstens die Weiterbildungsermächtigung entziehen- aber das dauert.

    Das andere ist die KV, die auch davon wissen sollte.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Liebe Kollegen,
    ich habe entschieden ein neues Thema nicht zu verfassen. Eine Fortführung von meiner Geschichte:
    Ich habe bei dieser Arbeitgeberin alle 6 Monate als Ärztin in WB ‘mit Zähneknirschen’ bis Ende des AVs gearbeitet. Am Ende hat sie mir persönlich gesagt, dass sie mit meiner Arbeit SEHR zufrieden ist und dass sie wünscht, dass ich weiter bei ihr arbeite. Damals habe ich schon einen anderen AV unterschrieben und sagte “ich würde gern, aber kann leider nicht” und sie konnte zum damaligen Zeitpunkt niemanden finden, der ihre Sprechstunde übernimmt. Und sie hat mir keine Unterlagen ausgefertigt (als wurde erwartet), deswegen habe ich selber im Voraus ein “qualifiziertes Zeugnis” geschrieben mit Hilfe meiner anderen Kollegen und Freunden aus Deutschland und sofort am vorletzten Tag meiner Arbeit ihr abgegeben. Sie sagte mir, “läss die Papiere da, ich unterschreibe später”. Nur 3 Monate später bekam ich die Unterlagen (Zeugnis + Logbuch) per Post. Sie hat vom Originalzeugnis alle gute Wörter und Sätze, die mich charakterisieren, gelöscht. Ich finde dieses Zeugnis schlimmer als befriedigend. Sie hat überhaupt den ganzen Absatz, z.B “Sie ist aufgrund ihre freundlichen Wesens und ihrer Kollegialität und Hilfsbereitschaft in der Praxis bei Kollegen und Patienten sehr geschätzt.” usw. gelöscht. Es ist so unglimpflich!(. Meine Patienten waren mit mir zufrieden, Sie waren begeistert, dass ich Ausländerin bin aber trotzdem eine sehr freundliche, nette und kompetente junge Mitarbeiterin in der Praxis bin. Womit sie unzufrieden waren, dass meine Chefin als Praxisinhaberin immer abwesend war. Ehrlich zu sagen, Ich hatte nur einmal eine unangenehme Situation mit einem Patienten (Patient meiner Chefin). Die Rezeption hat ein Fehler gemacht und diesen Patient erneut zweites Mal für meine Sprechstunde bestellt!, obwohl er schon bei mir 1 Woche früher war, 30 Minuten meine Energie erschöpft und ich musste mich bei ihm wie immer! 1000 mal entschuldigen, dass Chefin nicht da ist Patient war sehr schwierig und anspruchsvoll und zweites Mal (ich war wie immer alleine in der Praxis) habe ich einfach geweigert ihn zu nehmen und sagte Rezeption, dass sie (Rezeption) sich bei ihm selber entschuldigen soll, nicht ich!. Also Pat ist weggegangen ohne Skandal, alles war ok. Aber Rezeption hat mir gesagt, dass ich “habe eine Arztpflicht verletzt!!”.

    Also alles sieht so aus, dass: ich wurde einfach ausgenutzt für diese 6 Monate in der Praxis und dazu bekam auch ein schlechtes Zeugnis. Logbuch war auch auf 70% leer, weil sie persönlich nicht weiss, was ich dort in der Praxis erledigt habe und über welche Qualifikationen als Spezialistin verfüge.
    Demzufolge meine Fragen: ich bin kurz vor Beendigung meiner WB und muss bald alle Logbücher und Zeugnisse in die Ärztekammer mitbringen um eine Zulassung zum Facharztprüfung zu bekommen. Spielt dieses Zeugnis eine bedeutende Rolle für die Kommission? Oder normalerweise versteht Kommission “das”? Kann ich das Zeugnis wiedersprechen (anheften) mit Hilfe von Rechtsberatung von Marburgen Bund (ich bin ein Mitglied), oder es lohnt sich nicht?
    Vielen Dank für Ihre Empfehlungen!



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    Kämpf auf jeden Fall um ein ordentliches Zeugnis. Und sieh zu, dass du deine Zahlen zusammen bekommst. Außerdem so ein Satz von wegen dass sie sich als Facharzt geeignet hält. Immerhin hat sie dich alleine in der Praxis gelassen.

    Und die Zahlen muss sie sich notfalls aus der Praxisabreichnung zusammenbauen.

    Und wenn du alles hast, was du willst, meldest du sie an die ÄK.
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    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #5
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ja, wende dich an die Rechtsberatung Marburger Bund. Zeugnisse müssen wohlwollend formuliert sein und das Logbuch sollte den Tatsachen entsprechen. Derartige Kollegoiden, die nicht weiterbilden, aber sich Weiterbildungsassistenten als Arbeitssklaven halten, müssen lernen, dass es so nicht geht...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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