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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Huhu,

    ich finde mich im Härtefallantrags-Dschungel nicht so richtig zurecht und wollte um eure Einschätzung oder eventuelle Erfahrungsberichte bitten.

    Kurz zu meiner Situation:
    Ich habe einen Vollstudienplatz in Göttingen und mache im August mein Physikum. Zum WS 18/19 möchte ich gerne in meine Heimat nach Rostock wechseln (dort hatte ich im AdH damals leider keine Chance).

    Neben den üblichen Tauschgeschichten usw., überlege ich ob eine Härtefallantrag Sinn macht. Ich bin in sämtlichen Vollmachtsangelegenheiten für meine Großeltern zuständig und die beiden sind definitiv auf Hilfe angewiesen (Pfelgestufe 1) - Gott sei Dank geht es ihnen aber noch so gut, dass man sie nicht als kompletten Pflegefall klassifizieren kann. Mir geht es bei dem Wechsel aber neben der momentanen, noch überschaubaren Unterstützung, vor allem um die Prävention. Beide haben einen Haufen Vorerkrankungen und sind jetzt Ende 80, im Falle eines Falles möchte ich vor Ort sein und kann ja auch nur so die Aufgaben als Bevollmächtigte erfüllen. Die dauerhafte Entfernung von 500km bereitet mir sonst zunehmend Bauchschmerzen, da ich die Hälfte meiner Kindheit bei meinen Großeltern verbracht habe und sie jetzt im hohen Alter nicht alleine lassen möchte. In letzter Zeit sind sie auch häufiger gestürzt und alltägliche Aufgaben wie duschen usw. wird von Monat zu Monat schwieriger.

    Da ich mir nur schwer vorstellen kann, dass Fürsorge und Sentimentalität beim Bewerbungsverfahren großartig berücksichtig werden, wollte ich mal fragen ob ihr irgendwelche Erfahrung mit der Betreuung von Angehörigen = berechtigter Härtefallantrag habt. Hab ich ohne akute Extremsituation überhaupt eine Chance? Und wenn ja, was für Unterlagen reiche ich am besten ein? Ein Schreiben vom Hausarzt, Bescheinigung der Pflegekasse, Kopie der Generalvollmacht?

    Vielen Dank für eure Hilfe und entschuldigt den langen Text.



  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Semester:
    5. WBJ Psychiatrie
    Beiträge
    10.633
    https://zv.hochschulstart.de/fileadm...drucke/s07.pdf hat auf S. 2 unter Punkt 2.1 ein paar konkrete Infos.



  3. #3
    the day after
    Registriert seit
    04.05.2003
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    9.503
    Liest sich nicht so, als könnte dein Antrag bewilligt werden, bei Pflegestufe 1 versorgen sie sich soweit selber, wenn ich nicht irre. Und die Vollmacht kannst du auch von weit weg ausüben.



  4. #4
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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