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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,

    in der vergangenen Woche haben wir die erste Teilklausur unseres Histo-Kurses geschrieben. Diese Klausur wurde von ca. 220 Studenten in mehreren Gruppen in unterschiedlichen Räumen auf dem Campus verteilt an Computern geschrieben. Die erste Kohorte schrieb die Klausur von 8:05 Uhr bis 8:50 Uhr, die zweite Kohorte von 9:00 Uhr bis 9:45 Uhr. Durch räumliche Trennung (erste Kohorte verlässt Räumlichkeiten über anderen Weg, als zwei Kohorte den Raum betritt), sollte ein "Gedankenaustausch" zwischen den einzelnen Kohorten in der Zeit zwischen den Klausuren vermieden werden. Beide Kohorten bearbeiteten exakt die gleichen Fragestellungen, wobei die Reihenfolge der Fragen durch einen Zufallsgenerator festgelegt wird. Während der eigentlichen Klausur wurde darauf hingewiesen, dass Mobiltelefone auszuschalten seien und deren Benutzung als Täuschungsversuch gewertet werden würde.

    Soweit die Rahmenbedingungen der Klausur, die 93% der Teilnehmer bestanden, d.h. mit 60% oder mehr abgeschnitten haben.

    Heute nun wurden die Studenten vom Institutsleiter des prüfenden Instituts damit konfrontiert, dass es in allen geprüften Gruppen zu "massiven Betrugsfällen" gekommen sei. Ein Student, der die Prüfung nicht bestanden habe, habe ihm einen Chat-Verlauf vorgelegt, in dem während des ersten Prüfungsdurchgangs die korrekten Antworten verbreitet wurden. Es handelt sich bei dem fraglichen Chat um eine WhatsApp-Gruppe in der die meisten Kursteilnehmer sich organisiert haben.

    Gleichzeitig forderte er alle Studenten auf, sich am Freitag morgen in einem Hörsaal einzufinden, da er dann offiziell verkünden werde, wie man mit diesem Betrugsfall umgehen werde:

    Mögliche Konsequenzen seien:

    - die komplette Klausur zu annullieren - was für den kompletten Jahrgang ein Nachschreiben zu einem späteren Zeitpunkt bedeuten würde

    - den "Nicht-Bestehern" einen Nachschreibeversuch zuzugestehen

    oder

    - den "Nicht-Bestehern" die Klausur zu "schenken" - sprich die Klausur trotz Nichtbestehens als bestanden zu bewerten.

    Zu meiner Person:
    Ich habe die Klausur mit einem sehr guten Ergebnis bestanden, bin weder Mitglied in der oben genannten Chatgruppe, noch habe ich irgendein anderes Hilfs- oder Täuschungsmittel verwendet. Trotzdem möchte ich es nach Möglichkeit vermeiden, diese Prüfung "unverschuldet" nochmals zu schreiben.

    Daher folgende Fragen:
    Ist es überhaupt möglich, eine Klausur nach einem solchen Vorfall zu annullieren? Sprich: eine Kollektivstrafe über einen kompletten Jahrgang zu verhängen.

    und weiterhin:

    Kann man von mir verlangen, dass ich beweise, dass ich die Klausur ohne betrügerische Methoden bestanden habe - oder müsste man nicht eher mir nachweisen, mich nicht entsprechend den Spielregeln verhalten zu haben?

    Schließlich: Wie verhalte ich mich, gesetzt den Fall, dass man tatsächlich die o.a. Kollektivstrafe verhängt. Bei wem muss ich wie Einspruch einlegen?

    Vielleicht hat jemand schon mal ähnliches erlebt - meine Stimmung ist momentan - verständlicherweise - ziemlich im Eimer...

    Viele Grüße



  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
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    Was sagt eure Studierendenvertretung dazu?
    I can't fix stupid but I can sedate it.



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Bisher noch nichts, die wollen wohl den Freitag abwarten. Allerdings wurden seitens des Instituts wohl schon gestern diejenigen angeschrieben, die die Klausur im Drittversuch nicht bestanden hatten, dass sie aus Gründen der Gleichberechtigung eine Möglichkeit zum Nachschreiben bekommen würden.

    Die Studienordnung gibt dazu natürlich auch nichts her.



  4. #4
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    Ich kann nicht glauben, dass eine Generalannullierung rechtlich haltbar ist. Vermutlich würden einige Klagen eingehen (wenn nicht das Dekanat vorher schon einen Rückzieher macht), insofern würde ich an deiner Stelle erst mal den Freitag abwarten.
    Aber darf ich mal ganz neugierig fragen....geht es hier um Mainz?



  5. #5
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    Vielleicht nochmal meine Gedanken zu dem Thema - hier mal als Brainstorming:

    - Sollten die korrekten Lösungen tatsächlich WÄHREND der Klausur der 1. Gruppe verschickt worden sein, so würde ich dies als Versäumnis der aufsichtsführenden Prüfkräfte werten. Denn schließlich wäre es deren Aufgabe gewesen, die verbotene Nutzung des Mobiltelefons oder anderer elektronischer Geräte während der Prüfung zu verhindern.

    - Wenn die Lösungen schon VOR der Klausur in Umlauf waren (dieses Gerücht kursiert nämlich auch) - dann muss es ein Leck im Institut gegeben haben.

    Beide Szenarien sehe ich aber nicht als Versäumnis der "ehrlichen" Studenten an - sondern jeweils als Fehler des Instituts. Ich muss mich doch darauf verlassen können, dass eine mit lauteren Mitteln erbrachte Leistung im Endeffekt auch gültig ist - und ich nicht für die Betrügereien anderer (und mögen es noch so viele sein) mitbestraft werde. Insofern denke ich, dass das prüfende Institut eine gewisse Sorgfaltspflicht hat, um diejenigen, die "ehrlich" arbeiten in solchen Fällen zu schützen.



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