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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von schmitka1308 Beitrag anzeigen
    - Sollten die korrekten Lösungen tatsächlich WÄHREND der Klausur der 1. Gruppe verschickt worden sein, so würde ich dies als Versäumnis der aufsichtsführenden Prüfkräfte werten. Denn schließlich wäre es deren Aufgabe gewesen, die verbotene Nutzung des Mobiltelefons oder anderer elektronischer Geräte während der Prüfung zu verhindern.
    Das ist schon sehr frech. Schuld sind einzig und allein die Betrüger.

    Wenn du fair sehr gut bestanden hast, was ist dein Problem? Bestehst du halt beim zweiten Mal ebenso sehr gut. Ist doch völlig egal.



  2. #7
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    Danke Davo, bei der Argumentation ist mir auch gerade nix eingefallen....

    @schmitka1308: vielleicht erstmal 2 Gänge runterschalten und erstmal gucken was jetzt spruchreif wird, und nicht über jede Eventualität sich den Kopf zerbrechen....



  3. #8
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    Was ist daran frech?!? Natürlich sind die Betrüger schuld - das steht ja außer Frage.



  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Umbie Beitrag anzeigen
    Ich kann nicht glauben, dass eine Generalannullierung rechtlich haltbar ist. Vermutlich würden einige Klagen eingehen (wenn nicht das Dekanat vorher schon einen Rückzieher macht), insofern würde ich an deiner Stelle erst mal den Freitag abwarten.
    Kollektivstrafen gibt es in Deutschland nicht und damit wäre eine Annullierung vermutlich gut anfechtbar: Die Universität müsste jedem einzelnen Studenten explizit den Täuschungsversuch nachweisen und zwar wasserdicht.
    "This sentence contains ten words, eighteen syllables, and sixty-four letters."
    - Wolfram|Alpha



  5. #10
    Diamanten Mitglied
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    Ob das wirklich stimmt? Sobald man Beweise dafür hat, dass massenhaft betrogen wurde, müsste doch eigentlich das alleine ausreichen um die Klausur für nichtig zu erklären. So zumindest mein subjektives Gerechtigkeitsgefühl

    Aber gut, Studenten haben heutzutage leider oft Narrenfreiheit...



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