Die Studienordnung schweigt sich zu sowas aus. Aber nachdem ich mich mit einem befreundeten Rechtsanwalt kurzgeschlossen habe, gehe ich mittlerweile auch davon aus, dass außer einem großen "Dudu" nicht all zuviel passieren dürfte.
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Was steht denn in der Studienordnung?
Viel Erfolg!
LG
Ally
Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"
Die Studienordnung schweigt sich zu sowas aus. Aber nachdem ich mich mit einem befreundeten Rechtsanwalt kurzgeschlossen habe, gehe ich mittlerweile auch davon aus, dass außer einem großen "Dudu" nicht all zuviel passieren dürfte.
Thema erledigt, es wurde eine Lösung gefunden, mit der wohl die meisten - vor allem die ehrlichen - leben können.
Und zwar?
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Und welche Lösung wurde gefunden? Wäre ja interessant für andere Studenten mit ähnlichem Problem...
Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!
„Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)