Kommt letzten Endes wohl auf die Ärztekammer an. Sofern mehr als die Mindestzeit bei der ersten FA-Weiterbildung vergangen ist und man da auch schon Zeit bei einem Weiterbilder verbracht hat, die man für die zweite FA-Weiterbildung verwenden könnte, lohnt sich, z.B. unter Vorlage aller Dokumente und möglicherweise einem Zwischenstands-Logbuch o.ä. der zweiten FA-Ausbildung bei der Ärztekammer offiziell nachzufragen, wieviel Zeit man noch sammeln muß. Meistens wird einem wohl "überflüssige" Zeit aus der ersten FA-Bildung auf die zweite anerkannt - unter der Voraussetzung, dass es erkennbar ist, dass man in dieser Zeit auch schon Weiterbildungsinhalte für die zweite FA-Weiterbildung bekommen hat / in irgendeiner Form darauf hingearbeitet hat. Ist in solchen Fällen hilfreich, auch schon entsprechende Weiterbildungsgespräche nachweisen zu können.