Da hilft nur Herausfinden.
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Die Frage ist nie, ob du etwas darfst, sondern etwas kannst.
Kannst du es?
Wie das rechtlich aussieht, ist relativ simpel zu beantworten.
Das ist nicht mal mehr "dünnes Eis", das ist die Ar***bombe in tiefes Eiswasser, und zwar mit Gewichten an den Füßen.
Euer Dozent müsste das auch eigentlich wissen.
Solange du nicht zuhause einen Zettel hast, wo draufsteht, dass du eine Approbation besitzt, solltest du dich lieber auf das beschränken, was auch jeder Laie im Rahmen der ersten Hilfe tun kann.
Und wenn du das anständig machst, ist schon sehr viel gewonnen.
Und dem Patienten in jedem Fall mehr geholfen als wenn da jemand unqualifiziert versucht, Gelenke wieder einzurenken.
"This sentence contains ten words, eighteen syllables, and sixty-four letters."- Wolfram|Alpha
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Das ist ja IMHO auch eine durchaus legitime Situation. Erstickt ist man schnell - das ist also ein echter Notfall.
Ganz anders ist es beim oben beschriebenen Szenario: Da gibt es keinen Grund, schnell zu handeln, und man kann durch Fehler schnell irreparable Schäden erzeugen.
Mit der Approbation hat das IMHO nur sekundär zu tun. Da geht es primär um eine intelligente Abwägung von Notwendigkeit zu handeln, möglichen Risiken durch eventuelles Handeln, und das, was man eventuell tun muss, sobald die Handlung schiefgeht. Da wird im Fall des Falles ein Richter von einem Medizinstudenten sicher mehr erwarten als von einem Laien.