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Thema: Was darf ich?

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    ehem-user-11022019-1151
    Guest

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    Die Frage ist nie, ob du etwas darfst, sondern etwas kannst.
    Kannst du es?



  2. #7
    Registrierter Benutzer Avatar von Differenzialdiagnose
    Registriert seit
    10.01.2012
    Beiträge
    579
    Da hilft nur Herausfinden.



  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
    Registriert seit
    18.03.2011
    Ort
    Münster
    Semester:
    -
    Beiträge
    1.086
    Zitat Zitat von Katastrofee Beitrag anzeigen
    Unser Dozent hat dabei ausdrücklich gesagt: einmal können wir es versuchen, dann sollten wir Hilfe holen. Aber wie sieht das denn rechtlich aus? Immerhin könnten hierdurch ja Nerven eingeklemmt oder geschädigt werden.
    Wie das rechtlich aussieht, ist relativ simpel zu beantworten.
    Das ist nicht mal mehr "dünnes Eis", das ist die Ar***bombe in tiefes Eiswasser, und zwar mit Gewichten an den Füßen.
    Euer Dozent müsste das auch eigentlich wissen.


    Solange du nicht zuhause einen Zettel hast, wo draufsteht, dass du eine Approbation besitzt, solltest du dich lieber auf das beschränken, was auch jeder Laie im Rahmen der ersten Hilfe tun kann.
    Und wenn du das anständig machst, ist schon sehr viel gewonnen.
    Und dem Patienten in jedem Fall mehr geholfen als wenn da jemand unqualifiziert versucht, Gelenke wieder einzurenken.



  4. #9
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    27.10.2012
    Ort
    ...
    Beiträge
    1.450
    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Wer erzählt denn sowas im ersten Semester?
    Ähm nein- Finger weg von sowas.
    Es soll auch Universitäten geben, wo den Ersties erzählt wird, wie eine Koniotomie durchzuführen ist und dass man es sich trauen soll, wenn die Situation es verlangt. Frei nach dem Motto schlimmer als Tod kann es sowieso nicht werden
    "This sentence contains ten words, eighteen syllables, and sixty-four letters."
    - Wolfram|Alpha



  5. #10
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    04.08.2012
    Semester:
    5. WBJ Psychiatrie
    Beiträge
    10.633

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    Das ist ja IMHO auch eine durchaus legitime Situation. Erstickt ist man schnell - das ist also ein echter Notfall.

    Ganz anders ist es beim oben beschriebenen Szenario: Da gibt es keinen Grund, schnell zu handeln, und man kann durch Fehler schnell irreparable Schäden erzeugen.

    Mit der Approbation hat das IMHO nur sekundär zu tun. Da geht es primär um eine intelligente Abwägung von Notwendigkeit zu handeln, möglichen Risiken durch eventuelles Handeln, und das, was man eventuell tun muss, sobald die Handlung schiefgeht. Da wird im Fall des Falles ein Richter von einem Medizinstudenten sicher mehr erwarten als von einem Laien.



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