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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #51
    BAföG-Schmarotzer Avatar von CrashStudios
    Mitglied seit
    09.05.2014
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    95
    vielleicht eine blöde Frage, aber werden die Infektionsparameter nicht routinemäßig präoperativ erhoben? Bei uns weiß i.d.R. jeder Bescheind wenn ein Patient mit HBV, HCV etc. auf dem Tisch liegt...



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  2. #52
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
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    Zitat Zitat von CrashStudios Beitrag anzeigen
    vielleicht eine blöde Frage, aber werden die Infektionsparameter nicht routinemäßig präoperativ erhoben? Bei uns weiß i.d.R. jeder Bescheind wenn ein Patient mit HBV, HCV etc. auf dem Tisch liegt...
    HBV und HCV erfordern mWn nicht die explizite Einwilligung der Patienten, HIV schon.

    Btw weil es sich gerade anbietet: weiß jemand was ich als Patient tun kann, wenn ich mitbekomme dass bei mir ein HIV-Test gemacht wurde, dem ich nicht zugestimmt habe? (Betrifft mich selbst im Rahmen einer ambulanten Abklärung).
    "Hodor!" - Hodor



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  3. #53
    Administrator Avatar von Brutus
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    Bochum
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    Facharzt
    Beiträge
    10.154
    Kommt drauf an, was Du tun willst. Wenn Du ein Fass aufmachen willst, dann Anwalt für Medizinrecht einschalten. Der wird schon wissen, was Du da rausholen kannst.
    Wenn das Fass nicht ganz so groß sein soll: in die Praxis gehen, und den Arzt sprechen. Ist er einsichtig, oder kann plausibel erklären, warum er es getan hat, kannst Du es auf sich beruhen lassen oder ihn bei der Kammer melden. Bei uneinsichtigen Kollegen kann man es halt der Kammer melden oder s.o.
    Oder aber Du nimmst es als kostenlosen HIV-Test, der ja auch in Bezug auf das Arbeitsleben durchaus hilfreich sein kann. Denn so kannst Du zumindest belegen, dass Du im PJ / Ende des Studium negativ getestet worden bist. Sollte sich das mal im Arbeitsleben ändern, oder auch nach NSV / Verletzungen, dann hast Du gegenüber der BG ein Attest.
    I'm a very stable genius!



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  4. #54
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
    Mitglied seit
    16.08.2010
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    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Kommt drauf an, was Du tun willst. Wenn Du ein Fass aufmachen willst, dann Anwalt für Medizinrecht einschalten. Der wird schon wissen, was Du da rausholen kannst.
    Wenn das Fass nicht ganz so groß sein soll: in die Praxis gehen, und den Arzt sprechen. Ist er einsichtig, oder kann plausibel erklären, warum er es getan hat, kannst Du es auf sich beruhen lassen oder ihn bei der Kammer melden. Bei uneinsichtigen Kollegen kann man es halt der Kammer melden oder s.o.
    Oder aber Du nimmst es als kostenlosen HIV-Test, der ja auch in Bezug auf das Arbeitsleben durchaus hilfreich sein kann. Denn so kannst Du zumindest belegen, dass Du im PJ / Ende des Studium negativ getestet worden bist. Sollte sich das mal im Arbeitsleben ändern, oder auch nach NSV / Verletzungen, dann hast Du gegenüber der BG ein Attest.
    Die ganze Sache ist schon eine Weile her und ich hab eigentlich nicht vor deswegen ein Fass aufzumachen. Hat mich jetzt nur grundsätzlich interessiert
    "Hodor!" - Hodor



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  5. #55
    Registrierter Benutzer Avatar von Differenzialdiagnose
    Mitglied seit
    10.01.2012
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    Zitat Zitat von *milkakuh* Beitrag anzeigen
    Also ich hab schon erlebt, dass PJ'ler mit Schutzbrillen komisch angeschaut wurden. In meiner letzten Famulatur war ich als Assistenz bei einer Oberschenkel Amputation dabei. Da hat mich leider niemand darauf hingewiesen, dass eine Schutzbrille sinnvoll wäre...
    Bitte was? Zu beiden Aussagen..



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