Kommt drauf an, was Du tun willst. Wenn Du ein Fass aufmachen willst, dann Anwalt für Medizinrecht einschalten. Der wird schon wissen, was Du da rausholen kannst.
Wenn das Fass nicht ganz so groß sein soll: in die Praxis gehen, und den Arzt sprechen. Ist er einsichtig, oder kann plausibel erklären, warum er es getan hat, kannst Du es auf sich beruhen lassen oder ihn bei der Kammer melden. Bei uneinsichtigen Kollegen kann man es halt der Kammer melden oder s.o.
Oder aber Du nimmst es als kostenlosen HIV-Test, der ja auch in Bezug auf das Arbeitsleben durchaus hilfreich sein kann. Denn so kannst Du zumindest belegen, dass Du im PJ / Ende des Studium negativ getestet worden bist. Sollte sich das mal im Arbeitsleben ändern, oder auch nach NSV / Verletzungen, dann hast Du gegenüber der BG ein Attest.