teaser bild
Seite 15 von 31 ErsteErste ... 511121314151617181925 ... LetzteLetzte
Ergebnis 71 bis 75 von 152
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #71
    schmierig Avatar von Gesocks
    Mitglied seit
    15.07.2011
    Ort
    Waterkant
    Semester:
    hinten
    Beiträge
    2.127
    Sehe ich auch so. Patienten müssen aber nicht geschäftsfähig sein, um einwilligungsfähig zu sein. Die Unterscheidung ist wichtig.



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  2. #72
    Administrator Avatar von Brutus
    Mitglied seit
    17.01.2011
    Ort
    Bochum
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    10.154
    Zitat Zitat von davo Beitrag anzeigen
    kann man ja einfach erwidern, dass es eine Notfallindikation war und man nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten gehandelt hat. Eigentlich bräuchte man ja auch gar keine schriftliche Aufklärung, trotzdem machts jeder - sicher ist sicher. So auch in diesem Fall. Ich kann das also schon nachvollziehen, auch in so einer Situation unterschreiben zu lassen, auch wenn es vielleicht streng genommen Unsinn ist.
    Deswegen steht da bei mir grundsätzlich, sobald mit ein Operateur das Stichwort "Notfall" sagt, ein NOTFALL quer über dem Risikofeld, mit den gravierendsten Risiken Aspiration,Allergie,Schock,Tod und sofern möglich die Unterschrift. Wenn nicht möglich, dann willigt mündlich ein oder Einwilligung nicht möglich, nach mutmaßlichem Patientenwillen...

    Zitat Zitat von Gesocks Beitrag anzeigen
    Sehe ich auch so. Patienten müssen aber nicht geschäftsfähig sein, um einwilligungsfähig zu sein. Die Unterscheidung ist wichtig.
    DAS verstehe ICH nicht. Der Patient ist nicht geschäftsfähig, darf also weder im Saturn eine Waschmaschine noch ein IPAD kaufen, soll aber gleichzeitig einwilligungsfähig sein und für eine ggf. lebensgefährliche OP unterschreiben dürfen?
    Merkste selbst, oder?
    I'm a very stable genius!



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  3. #73
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
    Mitglied seit
    28.08.2003
    Ort
    FA/OA
    Beiträge
    1.620
    Psychiatrisch gesehen ist das aber so, bzw. könnte in Einzelfällen durchaus so sein. Geschäftsfähigkeit prüft eher, ob jemand sich für die Laufzeit eines Vertrages o.ä. "verlässlich" binden kann; Einwilligungsfähigkeit prüft eher, ob jemand in einem bestimmten Moment X die relevanten Aspekte/Nebenwirkungen überblicken kann. Bei psychischen Erkrankungen ist ja häufig beides beeinträchtigt (=geschäftsunfähig und einwilligungsunfähig). Ich würde aber durchaus in einem Gutachten argumentieren, dass ein manischer Patient zwar geschäftsunfähig ist (=abgeschlossene Verträge müssen zurückgenommen werden), er aber selbst einwilligen kann, ob er nach Aufklärung eine Appendektomie bekommt.



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  4. #74
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    In dem Fall war der Patient nicht in der Lage den Text zu lesen und gerade so in der Lage irgendein Gekrakel drunterzusetzen.

    Deswegen fand ich das so unsinnig.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  5. #75
    the day after
    Mitglied seit
    04.05.2003
    Beiträge
    9.503
    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Deswegen steht da bei mir grundsätzlich, sobald mit ein Operateur das Stichwort "Notfall" sagt, ein NOTFALL quer über dem Risikofeld, mit den gravierendsten Risiken Aspiration,Allergie,Schock,Tod und sofern möglich die Unterschrift. Wenn nicht möglich, dann willigt mündlich ein oder Einwilligung nicht möglich, nach mutmaßlichem Patientenwillen...


    DAS verstehe ICH nicht. Der Patient ist nicht geschäftsfähig, darf also weder im Saturn eine Waschmaschine noch ein IPAD kaufen, soll aber gleichzeitig einwilligungsfähig sein und für eine ggf. lebensgefährliche OP unterschreiben dürfen?
    Merkste selbst, oder?
    Danke, Brutus!



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]

MEDI-LEARN bei Facebook