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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #141
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Mitglied seit
    31.05.2004
    Ort
    Westfalenpott
    Beiträge
    15.951
    Naja, Deine beiden ersten Links sind schöne Beispiele für schlecht recherchierten Journalismus, denn in beiden wird der Anschein erweckt, als sollen willkürlich ausgewählte Personen (Risikogruppen) ohne weiteres getestet werden.
    Was natürlich Bullshit ist, den der Test sollte ja erst nach einer stattgehabten Nadelstichverletzung durchgeführten werden, mithin um das höhere Rechtsgut, nämlich die körperliche Unversehrtheit des Verletzten, zu schützen zuungusten des Selbstbestimmungsrechtes der Indexperson.

    Dahingehend trifft auch der von Dir angeführte Kommentar eben NICHT zu:
    Er lässt sich auch nicht aus dem Tatbestand eines rechtfertigenden Notstandes gemäß § 34 StGB begründen, denn in ärztlicher Behandlung fehlt es an einer - gesetzlich geforderten - "gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr" für Leib, Leben oder andere
    Doch! Wenn sich einer gestochen hat, ist dessen Leib akut in Gefahr, entweder durch eine mögliche Infektion oder durch die PEP, bzw. deren UAW! Und dann ist nach meiner Interpretation das Selbstbestimmungsrecht des Indexpatienten nachrangig.

    Man könnte vielleicht eine Pflicht zur kompletten Ergebnislöschung einführen, wenn der Indexpatient über das Ergebnis nicht unterrichtet werden möchte.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  2. #142
    Administrator Avatar von Brutus
    Mitglied seit
    17.01.2011
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    Facharzt
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    10.153
    Ich würde eher sagen, es sind Beispiele für schlechten Jounalismus UND schlecht gemachte Gesetzesentwürfe.
    Zu dem Kommentar: ich finde es immer noch schwierig zu sagen, dass das Selbstbestimmungsrecht des Patienten nachrangig zu bewerten ist. In der Realität sieht es doch so aus: ich gehe nach der OP zum Patienten, sage ihm, dass ich mich während der OP verletzt habe und bitte ihn, die Einwilligung zum Test zu geben. (Ja, steinigt mich, keine 24h gewartet, etc...).
    In der Regel wird der Patient diese Einwilligung geben und gut ist.
    Wenn aber der Patient seine Einwilligung NICHT geben will... also ICH würde einen Teufel tun, und gegen den erklärten Patientenwillen einen Test durchführen lassen. Wenn, dann halt der Versuch mit dem Betreuungsgericht, aber einfach so?

    Und die Ergebnisse löschen lassen? Das funktioniert nicht. In der EDV sind solche Dinge gespeichert und dürfen auch nicht gelöscht werden. Dokumentenfälschung? Anonymisiert wäre vll. noch eine Möglichkeit, aber was ist denn, wenn Du einen positiven Test bekommst? Kannst Du dann wirklich alles löschen, oder besteht nicht sogar die Pflicht, den Patienten über die Infektion aufzuklären?
    I'm a very stable genius!



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  3. #143
    schmierig Avatar von Gesocks
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    15.07.2011
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    Waterkant
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    hinten
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    2.127
    Da hab' ich nichts hinzuzufügen.
    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    [...] Wenn aber der Patient seine Einwilligung NICHT geben will... also ICH würde einen Teufel tun, und gegen den erklärten Patientenwillen einen Test durchführen lassen. Wenn, dann halt der Versuch mit dem Betreuungsgericht, aber einfach so? [...]
    Das Betreuungsgericht kann dir in dem Fall ("Gegen den erklärten Patientenwillen") überhaupt nicht weiterhelfen. Wenn der einwilligungsfähige Patient eine Maßnahme verbietet, dann ist der Betreuer für diese Entscheidung erstens nicht zuständig (weil Patient selbst einwilligungsfähig), zweitens darf der Betreuer dem Patientenwillen nicht widersprechen.

    Wenn du dein eigenes Recht auf körperliche Unversehrtheit grundsätzlich niedriger gewichtest als das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, ist das aber ganz unproblematisch. Dann scheidet die Testung von vornherein aus.
    Ich würde, genau wie Evil, in diesem Fall mein Recht auf körperliche Unversehrtheit höher gewichten als das Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Die Testung kann man dann juristisch aktuell nur mit dem Notstand rechtfertigen, weil man auf jeden Fall gegen den wirksam erklärten Patientenwillen handelt.

    Wirklich kompliziert wird es, wenn nicht du, sondern dein PJler die Nadelstichverletzung erleidet. Dann bleibt dir (und/der dem Betriebsarzt, Infektiologe, ...) überhaupt nicht anders übrig, als die Interessen der beiden Patienten gegeneinander abzuwägen.
    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    [...] Kannst Du dann wirklich alles löschen, oder besteht nicht sogar die Pflicht, den Patienten über die Infektion aufzuklären?
    Die Ergebnismitteilung ist genauso ein Eingriff ins Selbstbestimmungsrecht wie die Testung, was der Zustimmung bedarf beziehungsweise abgelehnt werden kann. Zwecks Löschung gelten vielleicht auch irgendwelche Dokumentationspflicht-Gesetze; keine Ahnung.
    Geändert von Gesocks (05.06.2018 um 10:13 Uhr)



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  4. #144
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
    Mitglied seit
    07.08.2006
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    Ich bin etwas erstaunt, wie Du, Brutus, das Thema totquatschst/ uralte Artikel verlinkst (HIV-Test: Mit oder ohne Einwilligung? von 1988), obwohl sich die Therapie seitdem verändert hat, was vermutlich auch eine veränderte Rechtslage nach sich zieht, wie Gesocks dargelegt hat/ schlechte Quellen nutzt ("Ärztezeitung") und daß Du denkst, daß eine Patientenverfügung beinhalten würde, daß ein Betreuer bestellt ist.

    Natürlich sind einige Dinge, die Du ansprichst, wie z.B. "Soll der Patient nach Zwangstestung, der er nie zugestimmt hat, das Ergebnis trotzdem erfahren?", wichtig.
    Aber dabei sollte man doch lösungsorientiert denken und nicht so, wie es in Deinen Postings erscheint, problemorientiert.



    Auf jeden Fal bin ich froh, daß sich der gesunde Menschenverstand wohl doch Bahn bricht. Ich stimme dem uneingeschränkt zu:
    Zitat Zitat von Gesocks Beitrag anzeigen
    Ich würde, genau wie Evil, in diesem Fall mein Recht auf körperliche Unversehrtheit höher gewichten als das Selbstbestimmungsrecht des Patienten.
    Selbstverständlich würde ich mich an aktuell geltendes Recht halten, wenn ich in eine Situation käme, in der ich nach Nadelstichverletzung den Patienten um einen Test bitten würde und der Patient den Test ableht.
    Aber eine bestehende Rechtslage kann ja veraltet sein und sollte dann auch mal aktualisiert werden. Und vor eine Aktualisierung steht eben die Diskussion, die aber lösungsorientiert sein sollte.
    Vermutlich hat Funkel hiermit recht:
    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Letztlich muss vermutlich irgendwer alle gerichtlichen Instanzen durchexerzieren, damit die Gesetzgebung sich den aktuellen Gegebenheiten anpasst. Wie in so vielen Dingen...



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  5. #145
    badet in Sterillium Avatar von Oops!
    Mitglied seit
    04.01.2018
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    Schrippencity
    Semester:
    am Fuße des Olymp
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    646
    Ich will mich gar nicht so sehr an deinen Beiträgen festbeißen.


    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    [...] Zu dem Kommentar: ich finde es immer noch schwierig zu sagen, dass das Selbstbestimmungsrecht des Patienten nachrangig zu bewerten ist. [...]
    Es klingt so als würdest du dein Leib und Leben als geringer bewerten als das Interesse des Patienten am Nicht-Wissen um seine HIV-Infektion.
    Leidensfähigkeit von Ärzten hat auch Grenzen.


    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    [...] ich gehe nach der OP zum Patienten, sage ihm, dass ich mich während der OP verletzt habe und bitte ihn, die Einwilligung zum Test zu geben. (Ja, steinigt mich, keine 24h gewartet, etc...). [...]
    Wenn aber der Patient seine Einwilligung NICHT geben will... also ICH würde einen Teufel tun, und gegen den erklärten Patientenwillen einen Test durchführen lassen. Wenn, dann halt der Versuch mit dem Betreuungsgericht, aber einfach so?

    Wenn du es so machst, ist er nicht einwilligungsfähig (<24 Stunden).
    Und ich kann nur für mich sagen, dass in der direkten Abwägung „er oder ich“ meine Entscheidung anders ausfallen würde.


    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    [...] Anonymisiert wäre vll. noch eine Möglichkeit, aber was ist denn, wenn Du einen positiven Test bekommst? Kannst Du dann wirklich alles löschen, oder besteht nicht sogar die Pflicht, den Patienten über die Infektion aufzuklären?

    Und wäre das wirklich etwas so Schlechtes?
    Im ersten Moment ist jede (Zufalls-) Diagnose ein Schock. Egal, welche.
    Aber es würde dem Patienten langfristig nützen, seiner Partnerin/ seinem Partner ebenfalls.
    Es geht ja nicht darum, es der ganzen Welt mitzuteilen, aber dem Patienten schon.


    Ansonsten könnte man es noch so halten, dass man dem Patienten mitteilt, dass man ein Ergebnis hat, und fragen, ob er es wissen möchte. Oder das vor der Testung absprechen, ob er das Ergebnis wissen möchte.
    Oder in einem Briefumschlag mitgeben.


    Vor Stunden geschrieben, jetzt kann ich endlich auf Antworten klicken.
    Ist wie ne Tür - musste durch!






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