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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #146
    Administrator Avatar von Brutus
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    Bochum
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    Zitat Zitat von Relaxometrie Beitrag anzeigen
    Ich bin etwas erstaunt, wie Du, Brutus, das Thema totquatschst/ uralte Artikel verlinkst (HIV-Test: Mit oder ohne Einwilligung? von 1988), obwohl sich die Therapie seitdem verändert hat, was vermutlich auch eine veränderte Rechtslage nach sich zieht, wie Gesocks dargelegt hat/ schlechte Quellen nutzt ("Ärztezeitung") und daß Du denkst, daß eine Patientenverfügung beinhalten würde, daß ein Betreuer bestellt ist.
    DAS lasse ich jetzt nicht so stehen! Schon mal drüber nachgedacht, dass es keine neueren Artikel gibt? Die Therapie hat sich geändert seitdem, die Rechtsprechung nicht! Das siehst Du ja schon an der Tatsache, dass 2012 ein Versuch gestartet wurde, die Rechtsprechung anzupassen, und auch das hat sich nicht durchgesetzt! Und die geänderte Rechtslage, die Du hier ansprichst, das sind alles EINZELMEINUNGEN von Menschen, die sich in dem Dschungel Gesetze nach einer Möglichkeit umgesehen haben, wie man es machen KÖNNTE. In JEDEM dieser Artikel steht drin, dass es so sein könnte, dass man es so machen könnte, man würde vorschlagen, dass... Nirgends wirst Du eine aktuelle, RECHTSSICHERE Variante finden.
    UND NUR DAS WILL ICH HIER DARLEGEN! Und jetzt macht, wie ihr es für richtig haltet...

    Natürlich sind einige Dinge, die Du ansprichst, wie z.B. "Soll der Patient nach Zwangstestung, der er nie zugestimmt hat, das Ergebnis trotzdem erfahren?", wichtig.
    Aber dabei sollte man doch lösungsorientiert denken und nicht so, wie es in Deinen Postings erscheint, problemorientiert.
    Alles gut und schön. Aber doch bitte alles im rechtlichen Rahmen, der vorgegeben ist.

    Auf jeden Fal bin ich froh, daß sich der gesunde Menschenverstand wohl doch Bahn bricht. Ich stimme dem uneingeschränkt zu:
    Selbstverständlich würde ich mich an aktuell geltendes Recht halten, wenn ich in eine Situation käme, in der ich nach Nadelstichverletzung den Patienten um einen Test bitten würde und der Patient den Test ableht.
    Aber eine bestehende Rechtslage kann ja veraltet sein und sollte dann auch mal aktualisiert werden. Und vor eine Aktualisierung steht eben die Diskussion, die aber lösungsorientiert sein sollte.
    Wir müssen aber zur Zeit noch mit der "veralteten" Rechtslage leben. Und dass sich der gesunde Menschenverstand gerade Bahn bricht, sehe ich ehrlich gesagt noch nicht. Und ich werde nur weiterhin davor warnen, dass man meint, man könne mit gesundem Menschenverstand und mit der eigenen "juristischen" Sicht auf die Sache auf der rechtmäßigen Seite stehen. Das böse Erwachen kommt, wenn es wirklich mal zur Klage kommt. Denn spätestens, wenn eben nicht mehr der gesunde Menschenverstand gesehen wird, sondern einfach nur noch die Paragrafenlage, dann wird die Luft ziemlich dünn werden...
    I'm a very stable genius!



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  2. #147
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Wenn man sich mal so anschaut, was derzeit in der Welt passiert, wäre ich mit dem Vertrauen auf gesunden Menschenverstand auch eher pessimistisch. Insbesondere in juristischen Dingen, man denke nur, wie lang sich der NSU-Prozess hinzieht.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  3. #148
    schmierig Avatar von Gesocks
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    Brutus, nochmal: Es gibt überhaupt keine Gesetzesgrundlage, die sich dem Dilemma speziell annimmt! Keine, die das vorgeschlagene Vorgehen auf jeden Fall strafbar macht und keine, die's auf jeden Fall straffrei macht. Als Argumentationsgrundlage für das vorgeschlagene Vorgehen existiert der rechtfertigende Notstand.

    Um bei deiner Rhetorik zu bleiben: Vielleicht kommt für dich das böse Erwachen, wenn der PJler dich wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigt.



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  4. #149
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Zitat Zitat von Evil Beitrag anzeigen
    Wenn man sich mal so anschaut, was derzeit in der Welt passiert, wäre ich mit dem Vertrauen auf gesunden Menschenverstand auch eher pessimistisch. Insbesondere in juristischen Dingen, man denke nur, wie lang sich der NSU-Prozess hinzieht.
    Dennoch sind Gerichtsurteile gerade in diesem Umfeld oftmals SEHR überraschend und wenig vorhersagbar...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  5. #150
    Ldr DptoObviousResearch
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    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    DAS lasse ich jetzt nicht so stehen! Schon mal drüber nachgedacht, dass es keine neueren Artikel gibt? Die Therapie hat sich geändert seitdem, die Rechtsprechung nicht! Das siehst Du ja schon an der Tatsache, dass 2012 ein Versuch gestartet wurde, die Rechtsprechung anzupassen, und auch das hat sich nicht durchgesetzt! Und die geänderte Rechtslage, die Du hier ansprichst, das sind alles EINZELMEINUNGEN von Menschen, die sich in dem Dschungel Gesetze nach einer Möglichkeit umgesehen haben, wie man es machen KÖNNTE. In JEDEM dieser Artikel steht drin, dass es so sein könnte, dass man es so machen könnte, man würde vorschlagen, dass... Nirgends wirst Du eine aktuelle, RECHTSSICHERE Variante finden.
    UND NUR DAS WILL ICH HIER DARLEGEN! Und jetzt macht, wie ihr es für richtig haltet...
    Wobei es am Ende des Tages auch gewichtigere Meinungen und weniger gewichtigere gibt. So vertritt einer der profiliertesten Medizinrechtler die Gegenposition.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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