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  1. #21
    the day after
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    Zitat Zitat von *milkakuh* Beitrag anzeigen
    @roxolana: Blöde Konstellation. Bei einem hochgradigen Verdacht auf eine HIV-Infektion, würde ich wohl das mit der Einwilligungsfähigkeit nach der OP einfach mal "vergessen".
    Wenn du dich gerne vor Gericht wiederfinden willst und dir die Approbation nicht wichtig ist, kannst du das gerne machen.

    @ Roxolana
    Wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Patient HIV positiv ist, dann PEP umgehend beginnen.
    Und am nächsten Tag das Einverständnis des Patienten einholen, dass du ihm Blut abnehmen darfst. Schriftlich (aber das hattest du ja bereits geschrieben)!



  2. #22
    Z.n. Studium Avatar von *milkakuh*
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    @Solara: Ja dein Vorschlag ist da wahrscheinlich der bessere.



  3. #23
    the day after
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    Passt auf was ihr tut, sowas kann euch in Teufels Küche bringen, wenn ihr ohne Einverständnis was macht oder einen Patienten, der am gleichen Tag schon irgendwas bekommen hat, was die Einwillungsfähigkeit beeinträchtigen kann, aufklärt für auch nur irgendwas.

    Schickt ihr zB Beispiel nen Patienten zu ner ÖGD/Colo etc, wo er Dormicum, Propofol etc erhält, dann könnt ihr ihn anschließend nicht mehr rechtsgültig aufklären - also entweder vorher Aufklärungsgespräch führen oder am nächsten Tag.



  4. #24
    schmierig Avatar von Gesocks
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    Und die 24 h Regel existiert tatsächlich? Wenn der Patient kapiert, was ich von ihm will, ist er doch einwilligungsfähig (wobei ich die Aufklärung als PJler in dem Fall wohl tatsächlich mal nicht selbst machen würde ). Zum Beispiel würde ich bei ausreichend schmerzgeplagtem Patienten unter Umständen eine adäquate Ladung Opiate eher für eine Voraussetzung für die Einwilligungsfähigkeit halten.

    Ich würde einem tatsächlich nicht einwilligungsfähigen Patienten (mies krank oder im Verlauf verstorben), insbesondere wenn die Indikation für eine vorläufige PEP besteht, Blut abnehmen, mit rechtfertigendem Notstand argumentieren und möglichst die Ethik-Maschinerie in Bewegung setzen.

    EDIT:
    Bei in vertretbarer Zeit wieder einwilligungsfähigem Patienten (nach OP-Ende, AWR, ITS, ...) würde ich auch abwarten.
    Wobei ich vermute, dass die Angelegenheit selbst bei Ablehnung durch den Patienten nicht so einfach ist. Gewaltsame BE ist sicher nicht drin, aber bei vorliegender Blutprobe könnte ich mir schon vorstellen, dass der Notstand (HIV-Infektion, UAW der PEP) die Testung auch vor Gericht rechtfertigen würde.
    Geändert von Gesocks (31.05.2018 um 15:07 Uhr)



  5. #25
    the day after
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    Ähm, ja. Bitte informiere dich über die Rechtssprechung. Insbesondere bzgl HIV-Infektion.

    Jetzt mal abgesehen davon, du musst ebenso einen ambulanten Patienten darüber aufklären, dass er weder verkehrtüchtig noch geschäftsfähig ist für 24h - sofern du ihn zB für ne ÖGD sediert hast. Schriftlich natürlich wieder.

    Hält man das alles nicht für notwendig sollte man ein Fabile für Kontakt mit der Justiz haben.



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