Hallo liebe Notärzte,
ich habe mal eine Frage bzgl. der Abrechnung einer Leichenschau im Notarztdienst.
Ich fahre zur Zeit meine begleiteten Fahrten für den Notarzt. Heute habe ich bei einem Einsatz bei einem Suizidenten die Leichenschau zusammen mit der Kripo gemacht. Also nicht nur die Todesfeststellung sondern die richtige Leichenschau.
Die notärztliche Kollegin sagte mir im Anschluss, ich sei verpflichtet dazu eine Rechnung an den Bestatter zu schreiben. Näheres konnte sie mir dazu aber auch nicht sagen.
Eine kurze Google Recherche ergab, dass man wohl nach GOÄ Ziffer 100 abrechnen kann. Schreibe ich dann jetzt einfach eine Rechnung über 51 Euro (3,5 facher Satz weil Leiche im Wald)? Wer ist der Adressat? Die Namen der Angehörigen sind mir nicht bekannt.
Wie macht ihr das?
Danke für eure Antworten!