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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #51
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    03.02.2009
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    1.020
    Das System hakt hinten und vorne, weil die Gesetze zum Zweitstudium älter als die Bologna-Reformen sind - aber was solls.
    wie jetzt - ein hakendes und hinkendes System in Deutschland? Das gibt's doch gar nicht! Es ist genauso mit der Ortsverteilung: Heirat gleich nach Schwerbehindert. Job und Haus am Studienort sind ja irrelevant... Mag ja schön und gut sein, dass das Art. 6 GG die Ehe so schön schützt. Der dürfte aber auch aus einer Zeit kommen, wo man ohne Ehe so gut wie nicht an eine Familie bzw. Kinder gedacht hat. Ich kann ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, wie solche Dinge nicht überarbeitet werden können, aber die Zeit bleibt um mit oder in der EU zu debattieren, wie krumm Bananen und wie lang Gurken sein müssen. Danke Herzkasperl, das brauchte ich vorm Einschlafen ;P



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  2. #52
    Registrierter Benutzer
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    27.07.2011
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    Berlin
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    96
    Hm, dann habe ich wohl etwas übersehen.
    Ich gelte offiziell als Alleinerziehend, mein Kind ist 3. Die Zeiten der Kindererziehung werden/wurden wohl als Dienst anerkannt. Allerdings bei meinen vorhergehenden Bewerbungen hat mir kein Mensch 2, oder gar 4 Punkte dazugerechnet. Entweder habe ich mal wieder etwas nicht beantragt oder geltend gemacht bei HSS oder lag es womöglich an meinem nicht allzu sehr hohen Alter?...hmm...



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  3. #53
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
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    13.10.2010
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    Home is where the Dom is
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    5.026
    Zitat Zitat von Herzkasperl Beitrag anzeigen
    Aber das ist wirklich eine ganz kleine Minderheit unter den Zweitstudenten. Die überwiegende Mehrzahl sind inzwischen Bachelor-Absolventen, die unmittelbar weiterstudieren.
    Ich habe bis jetzt noch keinen kennen gelernt, der zur Zeit ein Zweitstudium absolviert. Irgendwie kann ich mich vorstellen mit dem Bachelor bei der Bewerbung erfolgreich zu sein. Kaum Erfahrung in der Forschung, also wissenschaftliche Begründung sehr schwierig. Und so richtig spezialisiert hat man sich auch nicht. Hast du schon viele kennen gelernt?



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  4. #54
    pIMPP my studies
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    5. Fachsemester XX. Studiensemester
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    @Miss_H: Wo studierst Du in München? An den Tischen um mich herum sind ne ganze Menge Ex-Bachelor-Studenten....

    @immediawoman: Punkt II 2 lit. b) der Richtlinien für Entscheidungen über Anträge von Bewerberinnen und Bewerbern für ein Zweitstudium nach § 17 Vergabeverordnung der Stiftung für Hochschulzulassung:
    [....] Wird das Zweitstudium angestrebt, um nach einer Familienphase
    die Wiedereingliederung oder den Neueinstieg
    in das Berufsleben vorzubereiten, kann dies durch Gewährung
    eines Zuschlags von bis zu 2 Punkten bei der
    Messzahlbildung berücksichtigt werden. [....]


    Das ist der entscheidende Passus, man beachte das Wörtchen "Zuschlag", an sich können sonst nämlich keine Gründe kumuliert werden. Macht dann bis zu 3 Zusatzpunkten (ohne andere Gründe der anderen Fallgruppen), das könnte dann im Wintersemester reichen. Stichwort ist "Wiedereingliederung in das Berufsleben". Man sollte also darlegen, dass das sonst sehr sehr schwierig oder besser unmöglich ist, weil man den Anschluss verloren hat etc.
    Geändert von Herzkasperl (18.01.2012 um 14:49 Uhr)



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  5. #55
    Juxnutte Avatar von McDübel
    Mitglied seit
    11.08.2008
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    Zitat Zitat von immediawoman Beitrag anzeigen
    Hm, dann habe ich wohl etwas übersehen.
    Ich gelte offiziell als Alleinerziehend, mein Kind ist 3. Die Zeiten der Kindererziehung werden/wurden wohl als Dienst anerkannt. Allerdings bei meinen vorhergehenden Bewerbungen hat mir kein Mensch 2, oder gar 4 Punkte dazugerechnet. Entweder habe ich mal wieder etwas nicht beantragt oder geltend gemacht bei HSS oder lag es womöglich an meinem nicht allzu sehr hohen Alter?...hmm...

    Also ich würde einfach dazu raten, noch einmal bei der HSS anzurufen und mal gezielt nach diesen 2 Extrapunkten zu fragen. Meine mich zu erinnern, dass man dafür tatsächlich einen Zusatzantrag stellen muss, in dem du dann nachweisen müsstest (so glaube ich!), dass du während der Kindererziehungszeit keinem anderen Job nachgegangen bist. Die Punktevergabe hat mit dem Alter an sich aber wirklich nischt zu tun.



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