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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
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    Hallo,

    ich studiere im Ausland Medizin. Ende des Monats endet das Semester und Mitte September steht dann die Endprüfung an, gleichzusetzen mit dem 2. Staatsexamen in Deutschland.
    Mein Problem ist, dass ich das Diplom von meiner Uni erst gegen Ende November, Anfang Dezember erhalte, welches ich, soweit mir bekannt, für meinen Approbationsantrag benötige.
    Ich hatte eigentlich vor ab Anfang Oktober meine Stelle als Assistenzarzt anzutreten, nur bin ich mir jetzt nicht sicher, in wie weit ich das machen kann, ohne Approbation.
    Hat jemand Erfahrung darüber, ob man voll (arbeits- und gehaltstechnisch) als Assistenzarzt arbeiten kann und dann die Approbation nachreicht, oder muss ich mich bis zum Erhalt der Approbation als Famulant bzw. PJ-ler anstellen?

    Ich würde mich wirklich sehr über eure Meinungen freuen!
    mfg
    riod0ro



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  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Mitglied seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.371
    Ohne Approbation kannst du nicht als Arzt arbeiten...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
    Mitglied seit
    12.10.2010
    Beiträge
    1.634
    Du kannst dir entweder eine schöne Zeit machen, bis die Approbation vorliegt, oder du kommst kostenlos als Hospitant ins Haus mit einer guten Wahrscheinlichkeit, dass du aus Versicherungsgründen rein gar nichts am Patienten machen darfst.
    I can't fix stupid but I can sedate it.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von riod0ro Beitrag anzeigen
    Hat jemand Erfahrung darüber, ob man voll (arbeits- und gehaltstechnisch) als Assistenzarzt arbeiten kann und dann die Approbation nachreicht, oder muss ich mich bis zum Erhalt der Approbation als Famulant bzw. PJ-ler anstellen?
    Du kannst die Approbation nicht nachreichen. Solange du kein Arzt bist, kannst du auch nicht als solcher arbeiten. Und sowieso schon mal nicht als solcher bezahlt werden. Wieso sollte dir eine Klinik Geld für Tätigkeiten geben, die du gar nicht ausführen darfst?

    Teilweise steht auch in Assistenzarztverträgen sowas drin, dass der Vertrag vorbehaltlich der Vorlage der Approbationsurkunde gilt.


    Ich glaube auch nicht, dass deine Idee mit "Famulant bzw. PJ-ler" funktionieren wird. Und selbst wenn... am Ende würde das vermutlich eine Gratishospitation, bei der du ein bisschen zugucken, aber nicht am Patienten arbeiten darfst.


    Was du versuchen könntest, wäre ein Gespräch mit der Uni, ob sich ausnahmsweise die Diplomausgabe für dich etwas beschleunigen lässt. Keine Ahnung, wie flexibel sowas bei euch funktioniert. Bei uns ist das LPA blöderweise etwa so flexibel wie Kalksandsteingebirge.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von Fr.Pelz
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    10.06.2005
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    Also unser Haus hat schon diverse Ärzte beschäftigt, ohne dass die Approbation vorlag- wie die eingestellt und bezahlt werden, weiß ich nicht, aber sogar Dienste haben sie schon gemacht...
    And then again, it´s not out of the realm of extreme possibility...



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