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Gruselig.
Sebastian hat Recht. Gruselig.
Illegal ist es sowieso schon, aber dass es ernsthaft Kliniken gibt, die so etwas auch nur in Erwägung ziehen (und Chefärzte, die solche - formal - Nichtärzte dann auch noch entsprechend einsetzen)... grauenhaft. Da muss man echtes Vertrauen in diesen Nichtapprobierten haben, denn beim geringsten Fehlerchen geht man als Chef und als Verwaltung direkt mit in den Bau.
Ohne Approbation darf man in Deutschland nicht ärztlich tätig werden.
Hast du eine Quelle dafür?
Meines Wissens ist die "vorläufige" Approbation seinerzeit das gewesen, was man als AiP bekam, und seit es diese Form des Frondienstes nicht mehr gibt, gibt es auch keine vorläufigen Approbationen.
In der Approbationsordnung steht auch nichts davon drin, eine Approbation dürfe vorläufig erteilt werden, was im Verordnungsdeutsch üblicherweise heißt, dass so etwas nicht zulässig ist.
Okay, ja, es gibt noch die "Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs", aber die bedingt ebenfalls den Nachweis des abgeschlossenen Studiums. Und ist z.B. bei Studium in der EU/EWR/Schweiz von vornherein unzulässig.
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Je nach LPA und Sachbearbeiter wird manchal/selten eine vorläufige Appro ausgestellt (sozusagen ein Nachweis, dass die Approbation erstellt ist und nur Papierkram/Versand/Urkundenausstellung ausstehen), und manche Kliniken werden das auch akzeptieren, je nach Ärztemangel. in BaWü stellt aber z.B die LPA sowas nicht aus.