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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
    Mitglied seit
    04.04.2002
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    Gruselig.



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    28.03.2017
    Beiträge
    29
    Zitat Zitat von riod0ro Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich studiere im Ausland Medizin. Ende des Monats endet das Semester und Mitte September steht dann die Endprüfung an, gleichzusetzen mit dem 2. Staatsexamen in Deutschland.
    Mein Problem ist, dass ich das Diplom von meiner Uni erst gegen Ende November, Anfang Dezember erhalte, welches ich, soweit mir bekannt, für meinen Approbationsantrag benötige.
    Ich hatte eigentlich vor ab Anfang Oktober meine Stelle als Assistenzarzt anzutreten, nur bin ich mir jetzt nicht sicher, in wie weit ich das machen kann, ohne Approbation.
    Hat jemand Erfahrung darüber, ob man voll (arbeits- und gehaltstechnisch) als Assistenzarzt arbeiten kann und dann die Approbation nachreicht, oder muss ich mich bis zum Erhalt der Approbation als Famulant bzw. PJ-ler anstellen?

    Ich würde mich wirklich sehr über eure Meinungen freuen!
    mfg
    riod0ro
    Es gibt doch auch vorläufe Apo. Dafür wirst du sicher auch nen Nachweis brauchen. Deine Uni kann dir doch sicher auch etwas vorläufiges Ausstellen. Transcript of iwas.
    Wirst du nicht auch für ne endgültige Apo nen Sprachnachweis brauchen?



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  3. #8
    jinkxed
    Guest
    Zitat Zitat von Fr.Pelz Beitrag anzeigen
    Also unser Haus hat schon diverse Ärzte beschäftigt, ohne dass die Approbation vorlag- wie die eingestellt und bezahlt werden, weiß ich nicht, aber sogar Dienste haben sie schon gemacht...
    Genauso habe ich es auch in unterbesetzten Abteilungen in Unikliniken, die doch ach soooo kompetitiv sind ;) , gesehen



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  4. #9
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von Fr.Pelz Beitrag anzeigen
    Also unser Haus hat schon diverse Ärzte beschäftigt, ohne dass die Approbation vorlag- wie die eingestellt und bezahlt werden, weiß ich nicht, aber sogar Dienste haben sie schon gemacht...
    Sebastian hat Recht. Gruselig.

    Illegal ist es sowieso schon, aber dass es ernsthaft Kliniken gibt, die so etwas auch nur in Erwägung ziehen (und Chefärzte, die solche - formal - Nichtärzte dann auch noch entsprechend einsetzen)... grauenhaft. Da muss man echtes Vertrauen in diesen Nichtapprobierten haben, denn beim geringsten Fehlerchen geht man als Chef und als Verwaltung direkt mit in den Bau.

    Ohne Approbation darf man in Deutschland nicht ärztlich tätig werden.



    Zitat Zitat von Zurrk Beitrag anzeigen
    Es gibt doch auch vorläufe Apo.
    Hast du eine Quelle dafür?

    Meines Wissens ist die "vorläufige" Approbation seinerzeit das gewesen, was man als AiP bekam, und seit es diese Form des Frondienstes nicht mehr gibt, gibt es auch keine vorläufigen Approbationen.
    In der Approbationsordnung steht auch nichts davon drin, eine Approbation dürfe vorläufig erteilt werden, was im Verordnungsdeutsch üblicherweise heißt, dass so etwas nicht zulässig ist.

    Okay, ja, es gibt noch die "Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs", aber die bedingt ebenfalls den Nachweis des abgeschlossenen Studiums. Und ist z.B. bei Studium in der EU/EWR/Schweiz von vornherein unzulässig.



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  5. #10
    Diamanten Mitglied
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    Kopfloses Huhn
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    Je nach LPA und Sachbearbeiter wird manchal/selten eine vorläufige Appro ausgestellt (sozusagen ein Nachweis, dass die Approbation erstellt ist und nur Papierkram/Versand/Urkundenausstellung ausstehen), und manche Kliniken werden das auch akzeptieren, je nach Ärztemangel. in BaWü stellt aber z.B die LPA sowas nicht aus.



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