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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Stukkadent
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    Liebe Leute,

    ich brauche euren Input.

    Bin in einem Caritas-Haus d.h. AVR Vertrag. Bin noch in Probezeit und will nach 6 Monaten weg. Es ist jetzt der 6. Monat. Und ich war der festen Überzeugung (habe das auch - meiner Erinnerung nach - kürzlich nachgeguckt), dass die Kündigung in der Probezeit 2 Wochen zum Monatsende beträgt.

    De-döööö- ist sie aber nicht, sondern ein Monat zum Monatsende. D.h. wenn ich jetzt kündige, muss ich bis zum 31. Juli arbeiten.
    Will ich aber nicht.

    Ich weiß, es ist meine eigene Dummheit - aber ich wollte euch nach euren Erfahrungen fragen, ob ihr schon einmal so eine Art Auflösungsvertrag gemacht habt... oder anderweitig in gegenseitigem Einvernehmen gekündigt habt.

    Einerseits ist es vielleicht arschig, plötzlich und mitten in der Urlaubszeit zu kündigen (und die wollen mich auch nicht rauswerfen). Aber es hat schon seinen Grund, wieso ich plötzlich UND schnell da weg will/ muss.

    Wär super, wenn ihr kurz über eure Erfahrungen berichten könntet. Danke im Voraus



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  2. #2
    Administrator Avatar von Brutus
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    §7
    (4) 1Die ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses sind Probezeit, sofern im Dienstvertrag nicht auf eine Probezeit verzichtet oder eine kürzere Probezeit vereinbart worden ist oder der Mitarbeiter im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Lehr- oder Ausbildungsverhältnis bei demselben Dienstgeber eingestellt wird. 2Während der Probezeit kann das Dienstverhältnis beiderseits ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
    Hmm, da wäre ich auch reingefallen. Laut Gesetz gilt eigentlich eine Frist von 2 Wochen innerhalb der Probezeit. Das kann aber im TV anders geregelt sein, so wie hier. Damit kannst Du tatsächlich erst zum 31.07. kündigen.
    Naja, Du kannst es ja versuchen, einfach eine Kündigung mit 2 Wochen zum Monatsende einzureichen. Wenn Du Glück hast, dann gehen sie darauf ein, wenn nicht, hast Du immer noch genug Zeit die ordentliche Kündigung zum 31.07. abzugeben.
    Wenn sie nicht darauf eingehen, dann sehe ich relativ geringe Chancen, dass Du eine Einigung mit einem Auflösungsvertrag erreichst. Aber Versuch macht kluch.
    I'm a very stable genius!



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    du könntest zum chef gehen und um einen auflösungsvertrag bitten
    Never wrestle with a pig, because you both get dirty, but the pig likes it!



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  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
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    Manche Arbeitnehmer machen es so, dass sie dann ganz lang "krankheitsbedingt" der Arbeit fernbleiben; da ist es für den Chef manchmal annehmlicher, einem Auflösungsvertrag zuzustimmen.

    (Das soll nicht heißen, dass du dann im Juli krankfeiern sollst, sondern nur, dass du das im Hinterkopf hast)
    I can't fix stupid but I can sedate it.



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  5. #5
    ~~~Das Wollekül~~~ Avatar von Schimmelschaf
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    Meines Wissens nach (wobei sich mein Wissen über Deutsches Recht echt in Grenzen hält) sind die im Gesetz geregelten Fristen zur Probezeit dispositives Recht. D.h. es kann nach Absprache eine andere Frist gesetzt werden, muss also irgendwo im Arbeitsvertrag stehen. Sonst gilt die Frist, die im Gesetz steht.

    Kannst du dem Arbeitgeber vielleicht entgegenkommen und ihm eine Auflösungsvereinbarung mit einer angemessenen Frist vorlegen (z.B. 4 Wochen ab dem Datum der Kenntnisnahme der Auflösungsvereinbarung und nicht erst auf Monatsende)?
    Geändert von Schimmelschaf (04.06.2018 um 00:45 Uhr)



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