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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Administrator Avatar von Brutus
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    ^^ Naja, allerdings steht die 4 Wochenfrist zum Monatsende im TV! (siehe mein Post oben §7)
    I'm a very stable genius!



  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    Gibts im Haus eine Mitarbeitervertretung? Vielleicht dort unter Wahrung der Vertraulichkeit nachfragen welche Möglichkeiten du hast. Vielleicht bestehen die gar nicht auf den Monat länger, so erfährst du es, ohne gleich auf der Abteilung die Karten offen zu legen.



  3. #8
    Stukkadent
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    Hallo alle,

    danke für euren Input.

    Hatte heute ein eigenartiges Gespräch mit dem Chef, in dem er sehr beleidigt auftrat, und total verständnislos à la "Sie machen sich Ihre Chancen kaputt, wenn Sie so rasch eine Stelle wechseln",
    aber er meinte, es sei ganz klar, ich bin noch in Probezeit, ich könne auch jetzt für bis Ende des Monats kündigen.
    Hab ihn jetzt nicht darauf angesprochen, dass es die vier Wochen zum Monatsende sind, sondern nur vage von "Fristen" gesprochen.

    Ich werde das jetzt verschriftlichen und wollte dann eigentlich um eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bitten, die ja von beiden Seiten geschehen kann.
    § 16 Außerordentliche Kündigung

    (1) 1Beim Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 626 BGB kann das Dienstverhältnis von beiden Vertragsparteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. 2Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Vertrauensbrüchen oder groben Achtungsverletzungen gegenüber Angehörigen der Dienstgemeinschaft, leitenden Personen oder wesentlichen Einrichtungen der Katholischen Kirche, bei schweren Vergehen gegen die Sittengesetze der Kirche oder die staatliche Rechtsordnung oder bei sonstigen groben Verletzungen der sich aus den AVR ergebenden Dienstpflichten.

    3Eine Kündigung des Dienstverhältnisses aus wichtigem Grund ist zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen des Dienstgebers und des Mitarbeiters die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (§ 14) oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 19 Abs. 1, 3 und 4) nicht zugemutet werden kann.

    4Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. 5Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
    Aber... das klingt jetzt so extrem schlimm, dass ich komplett verunsichert bin und es eher mit der Bitte um einen Auflösungsvertrag versuche!

    Ob das klappt, weiß ich noch nicht. Ich werd euch auf dem Laufenden halten.
    Und ich hoffe, dass die sich drauf einlassen, denn dieses von jmd. oben beschriebene "krank feiern" hab ich schon mal erlebt, und das war für alle Beteiligten unschön...

    Mein Problem mit der MAV: ich bin an einem sehr kleinen Haus. Nachdem ich erstmal gebraucht habe, bis ich wusste, wer in der MAV ist (weil nichts in diesem Haus ist transparent!!) - hab ich rausgefunden, dass meine Ansprechpartnerin sehr eng "verbunden" ist mit der Person, weswegen ich das Haus verlassen möchte... da hätte ich fast



  4. #9
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Du willst definitiv einen Auflösungsvertrag und keine außerordentliche Kündigung.


    Per Auflösungsvertrag kann man im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit abschließend und ohne jede Frist und sonst etwas das Arbeitsverhältnis beenden.

    Die außerordentliche Kündigung ist etwas völlig anderes. Da geht's klassisch darum, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber beklaut hat, betrogen hat, in schwerwiegender Art und Weise Anweisungen von Vorgesetzten zuwider gehandelt hat... oder aber dass der Arbeitgeber sich trotz Erinnerungen weigert, bestimmte Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen.



  5. #10
    Stukkadent
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    Danke Shizr.

    Hat jemand von euch schonmal ein Arbeitsverhältnis per Auflösungsvertrag beendet?

    In meiner Umgebung NIEMAND. Und man hat halt ne Sperrfrist beim Arbeitsarmt, die mich glücklicherweise nicht juckt.
    Ich fühle mich sehr priviligiert^^



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