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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ja, habe ich getan. Allerdings nicht in der Probezeit.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  2. #12
    ~~~Das Wollekül~~~ Avatar von Schimmelschaf
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    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    ^^ Naja, allerdings steht die 4 Wochenfrist zum Monatsende im TV! (siehe mein Post oben §7)
    Jo, dann ists echt blöd für den Fall. Aber der TE ist ja nun ohnehin einen Schritt weiter Aus welchem Gesetz hast du das eigentlich? Bin bei der Recherche über die Fristen so ins Staunen gekommen (in der Schweiz gibts max. 3 Monate Probezeit, länger ist's sogar unzulässig), dass ich nicht weiter danach gesucht hab'.

    Stukkadentchen, das klingt ziemlich unangenehm und von den Aussagen deines Vorgesetzten her auch nicht grad professionell. Aber komplett abgeneigt scheint er ja auch nicht zu sein?
    Drücke dir die Daumen, dass es in deinem Sinne verläuft.
    Geändert von Schimmelschaf (04.06.2018 um 23:51 Uhr)



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  3. #13
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
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    Zitat Zitat von stukkadentchen Beitrag anzeigen
    Danke Shizr.

    Hat jemand von euch schonmal ein Arbeitsverhältnis per Auflösungsvertrag beendet?

    In meiner Umgebung NIEMAND. Und man hat halt ne Sperrfrist beim Arbeitsarmt, die mich glücklicherweise nicht juckt.
    Ich fühle mich sehr priviligiert^^
    Ich habe das gemacht.
    Ich hatte zunächst 4 Jahre befristet in Psychiatrie, danach 1 Jahr befristet in Neurologie und anschließend befristet(?) als Weiterbildungsassistent wieder in der Psychiatrie zur Überbrückung bis Prüfung. Nach der Facharztprüfung hat man mir einen unbefristeten Facharztvertrag gemacht, mit erneuter Probezeit von 6 Monaten. (Keine Ahnung, ob das so üblich ist, nach 3 Verträgen im gleichen Haus wieder sechs Monate Probezeit)

    Damit war ich ziemlich genau in der Situation, wo du jetzt bist: Ich habe im 4./5. Probemonat ein anderes Stellenangebot bekommen und habe dann relativ schnell gekündigt, da ging ich auch von "jederzeit innerhalb von 2 Wochen" aus. Die Verwaltung hat mich auf die Regelung "zum Ende des Monats" hingewiesen, Auflösungsvertrag haben die mir angeboten und ich habe das angenommen. Hatte noch 3x2,5 Urlaubstage zu nehmen und bin dann innerhalb von maximal 3 Wochen ausgeschieden. Den unterschriebenen Auflösungsvertrag habe ich in meinem letzten Dienst beim Pförtner abgegeben.



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  4. #14
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von Schimmelschaf Beitrag anzeigen
    Jo, dann ists echt blöd für den Fall. Aber der TE ist ja nun ohnehin einen Schritt weiter Aus welchem Gesetz hast du das eigentlich? Bin bei der Recherche über die Fristen so ins Staunen gekommen (in der Schweiz gibts max. 3 Monate Probezeit, länger ist's sogar unzulässig), dass ich nicht weiter danach gesucht hab'.
    Nix Gesetz. Das ist der TV-AVR Caritas:
    http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr.htm
    Das ist ja das Problem. Die gesetzlichen Fristen gelten ja nur, wenn nicht ein TV etwas anderes festlegt. Mein vorheriger AG war ein Privatunternehmen, der keinen TV hatte. Demnach galten die gesetzlichen Fristen. Jetzt musste ich auch wieder alles nachlesen, wenn es um Vertragsgeschichten geht.
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  5. #15
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von flopipop Beitrag anzeigen
    du könntest zum chef gehen und um einen auflösungsvertrag bitten
    Und nur um klugzuscheißen: der Chef ist nicht Dein Vertragspartner! Der ist zwar Dein Vorgesetzter, aber Dein Vertragspartner ist der Geschäftsführer, und für ihn die Personalabteilung als Bevollmächtigte.
    Ja, ich weiß auch, dass die meisten Personaler immer auf den Chefarzt verweisen, aber das ist nicht korrekt.
    I'm a very stable genius!



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