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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Ldr DptoObviousResearch
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    Die AVR sind aber kein Tarifvertrag, sondern lediglich AGBs (ständige Rechtsprechung des BAG). Leider sind einzelvertragliche Verlängerungen trotzdem zulässig (§ 622 V 3 BGB), weil der Gesetzgeber einen nur vor Verkürzungen der Kündigungsfrist schützen möchte.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



  2. #17
    Administrator Avatar von Brutus
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    Okay... Was heißt das denn sonst für Regelungen im AVR?
    Mit dem Schutz vor Verkürzung der Kündigungsfristen kann ich ja noch nachvollziehen.
    Aber würden denn sonst die gesetzlichen Fristen oder Vorgaben gelten? Z.B. ArbZG?
    Weil das wäre ja zum Teil eher zum Nachteil für die AN...
    I'm a very stable genius!



  3. #18
    Ldr DptoObviousResearch
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    Im Regelfall findet eine Gleichstellung hinsichtlich der Wirkungen statt, zumindest für den Bereich der öffentlich-rechtlich geprägt (vgl. § 7 IV ArbZG).
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



  4. #19
    Stukkadent
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    Also ich hab darum gebeten (auf allen Ebenen, die meine Vertragspartner sind), und da der Chef das nicht wollte, krieg ich keinen Auflösungsvertrag.
    Das heißt, ich bin an die AVR Frist gebunden.
    Ich fühle mich sehr erleichtert, dass ich da trotzdem bald weg bin, und werde versuchen, unbeschadet da weg zu gehen, aber es ist alles sehr unangenehm, und da ist grad alles (nicht nur für mich) unangenehm, und ich war noch nie irgendwo, wo quasi ALLE Kollegen auf meiner Ebene kündigen wollen - aber ich werd's überleben. Hoffe ich.

    Sind jetzt halt alle angefuchst. Ist ja Urlaubszeit. Und es gehen eh schon so viele.
    Geändert von stukkadentchen (07.06.2018 um 19:39 Uhr) Grund: Ergänzung



  5. #20
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ärgerlich, sehr ärgerlich - auch, dass der Chef sich so sperrt. Die meisten wollen ja einen Arbeitgeber, der gehen möchte, auch lieber gehen lassen...
    Aber nun weißt du, dass du beim nächsten Vertrag genau auch auf die Kündigungsfristen schaust
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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