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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo allerseits,

    ich habe mal eine Frage an die Eltern unter euch betreffs Kindkranktagen.
    Laut meiner Ärzteversorgung muss ich bei Bezug von Kinderkrankengeld einen Eigenanteil an die Ärzteversorgung überweisen. Ich bin etwas verwirrt, da ich die ersten 3 Jahre nie so ein Schreiben bekommen habe und auch noch nie davon gehört habe. Die Begründung ist, dass Von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung befreite Mitglieder, die Sozialleistungen beziehen, für die der Leistungsträger Beiträge zu der berufsständischen Versorgungseinrichtung gewährt, für diese Zeiten den Beitrag zu zahlen haben, der ohne die Befreiung an die Deutsche Rentenversicherung zu entrichten wäre. Mein Partner, der gesetzlich bei der DRV versichert ist, musste so einen Betrag aber auch nie zahlen. Kann mich jemand aufklären?

    Vielen Dank und lieben Gruß!



  2. #2
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    Hm, ich hab noch nie was dahin überwiesen wegen kindkrank. Aber ob das richtig ist kann ich dir auch nicht sagen, ich hör davon gerade zum ersten Mal.



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