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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,
    als frisch Approbierter habe ich eine Frage zur Rechtslage in Bezug auf meine Berufsausübung. Bisher war ich der Ansicht, dass ich nun, so wie es auch auf meiner Approbationsurkunde steht, "den ärztlichen Beruf ausüben" darf. D. h. ich könnte mir theoretisch ein Praxisschild an die Tür hängen und als "Praktischer Arzt" tätig sein. Mir ist klar, dass ich mich natürlich am Facharztstandard messen lassen muss, dass ich ohne Kassenzulassung nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann und selbstverständlich an Pflichten zur Dokumentation und zum Datenschutz gebunden bin, die nicht so mal eben in meinem Wohnzimmer umsetzbar sind. Auch darf ich nicht einfach alle Leute unbezahlt behandeln. Dennoch dachte ich, unter Berücksichtigung eben dieser Umstände, grundsätzlich "frei" ärztlich tätlich sein zu dürfen, nicht nur als angestellter Arzt.
    Als ich jedoch meine Approbation beim LPA beantragt habe, gab es eine Diskussion um mein gesundheitliches Attest. Dieses hatte mir ein Freund, den ich aus dem Studium kenne und der chirurgisch als Angestellter in einer Klinik tätig ist, ausgestellt. Die Dame vom LPA hatte sich daran gestört, dass ein "Arztstempel" gefehlt hat. Mein Einwand, dass so ein Stempel ja nun von jedermann binnen kurzer Zeit für ein paar Euro zu beschaffen sei und somit ein Dokument nicht wirklich "gültiger" oder "offizieller" mache, prallte ab. Ebenso die Tatsache, dass im Gegensatz zur Unterschrift, die Stelle auf dem Vordruck für den Stempel in Klammern geschrieben war, was mir eine gewisse Optionalität suggerierte, ihr natürlich nicht. Wir haben weiter diskutiert und sie hat darauf hingewiesen, dass
    a) das Attest mit einem Klinikstempel anerkannt worden wäre. Natürlich nur, wenn die Untersuchung auch in Räumlichkeiten der Klinik stattgefunden hätte, nicht bei irgendjemandem zu hause auf der Couch.
    b) auf einmal ein Facharzt, explizit einer für Allgemeinmedizin gefordert sei. Ich fragte nach einem hausärztlich tätigen Internisten, sie forderte den Allgemeinmediziner. In den Unterlagen, die ich gelesen hatte, war immer nur von "einem Arzt" die Rede. Sie konnte mir auf Aufforderung nichts anderes zeigen.
    c) mein Freund sich "strafbar" gemacht habe, da er ja als nicht niedergelassener, nur im Krankenhaus angestellter Arzt, nicht "vagabundieren", also "von Haustür zu Haustür ziehend Medizin praktizieren" dürfe. Das Attest wollte sie behalten und der Kammer melden. Gehört haben wir bis heute nichts. Selbstverständlich hat mein Freund wie eingangs erwähnt alles brav dokumentiert, mir eine Rechnung geschrieben etc..

    Ohne jetzt eine "Das-LPA-ist-blöd-Diskussion" zu starten: Hat sich die Dame einfach nur aufgeblasen und mir unnötig Steine in den Weg legen wollen, oder hat sich mein Freund bzw. ich tatsächlich irgendwie unsauber verhalten? Nicht, dass ich jetzt massenweise Atteste ausstellen wollen würde, aber ich möchte doch gerne wissen, was ich darf und was nicht. Selbstverständlich bin ich immer erstmal vorsichtig, wenn ich mir nicht sicher bin.

    Um noch etwas vorwegzugreifen: Ich habe mir ein anderes Attest besorgt, habe inzwischen meine Approbation erhalten. Falls jemand nach Infektionsserologie fragt: Ich hatte vom Betriebsarzt sehr aktuelle Untersuchungsergebnisse vorliegen, die dem niedergelassenen Allgemeinmediziner auch gereicht haben.

    Vielen Dank für eure Antworten schon jetzt.



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  2. #2
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    Naja das war nun einmal ein Gefälligkeitsattest, dass die Sachbearbeiterin vom LPA dem nachgehen muss, ist doch logisch... Das Lehrgeld sollte sein, dass man bei offiziellen Angelegenheit auch den offiziellen Weg gehen sollte.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Erstmal herzlich willkommen im Beruf, werter Kollege.

    Natürlich darf man sich auch ohne Facharzt-Urkunde als Arzt in einer Privatpraxis niederlassen. "Praktischer Arzt" darf man sich allerdings auf dem Praxisschild nicht nennen, wenn man als frisch approbierter Kollege zum Führen dieser inzwischen abgeschafften Bezeichnung nicht befugt ist, sondern nur "Arzt". Daß eine Praxis und die Tätigkeit (viel) mehr Dinge umfasst als nur ein Schild, hast du selbst schon erkannt.

    Die Frage, ob man eine Privatpraxis aufmachen darf, hat wiederum aber nur indirekt mit dem zu tun, was dein Freund gemacht hat. Der hat ja offensichtlich gar keine Praxis. Diese Gefälligkeitsattests unter Freunden / ehemaligen Komillitonen bzgl. der Bescheinigung für die Approbation gab es damals auch bei uns. Ich habe von keinem Fall gehört, dass es nicht anerkannt worden ist. Daß das aber bspw. ohne Stempel Diskussionen gibt, ist meiner Meinung nach zu erwarten, und schon deshalb bin ich damals der Einfachheit halber zum Niedergelassenen gegangen, um mir das Attest ausstellen zu lassen. Dass ein *Facharzt* die Tauglichkeit zum Arztberuf bescheinigen muss, dürfte auch in deinem Bundesland nicht so festgeschrieben sein. Die näheren dafür nötigen Untersuchungen sind meines Wissens auch nirgends konkret definiert. Daß das ganze unseriös wirkt, wenn es jemand so ausfüllt, wie du es schilderst, ist aber doch offensichtlich. Gerade das Vorhandensein der von dir geschilderten Dokumentation, die dein Freund über dich und über seine Bescheinigung geführt hat, dürfte normalerweise bei solchen "im Vorübergehen" erstellten Attesten mit Recht angezweifelt werden. Ein deutliches Indiz für die fehlende strukturelle Organisation ist der fehlende Stempel. Auch wenn, wie du richtig sagst, sich jeder so einen Stempel beauftragen kann, ist es aber trotzdem zusätzlicher Aufwand. Wenn sogar dieser (wie von dir geschildert geringe) Aufwand gescheut worden ist, darf meiner Meinung nach mit Recht auch das Fehlen ernsthaftiger Beschäftigung mit der dem Attest zugrundeliegenden Anamnese, ggf. Untersuchung, Dokumentation etc. (bis hin zur dafür gemäß Berufsordnung vorgeschriebenen Deckung durch eine Berufshaftpflichtversicherung!) unterstellt werden. Den Stempel der Klinik hat dein Freund auch nicht draufgemacht; vermutlich weil er die Anforderungen, die sein Arbeitgeber an ihn bzgl. Anamnese und Untersuchung, Dokumentation und Abrechnung eines solchen Attests stellen würde, nicht erfüllt hat.

    Er hat auch die Anforderungen, die das LPA an die Dokumentation stellt, nicht erfüllt: fehlender Stempel.

    Daß die Bearbeiterin das von dir vorgelegte Attest angeblich der Ärztekammer vorlegen will, finde ich übertrieben, auch wenn ich andererseits verstehen kann, dass man sich als für das Erteilen der Approbation zuständiges Amt daran stört, wenn angehende Mediziner bereits beim Antrag auf Approbation ein bißchen nach Wild-West-Manier agieren und den Eindruck erwecken, als ob sie sich der Verantwortung, die die Approbation mit sich bringt, nicht bewußt sind. Die Bearbeiterin darauf hinzuweisen, dass ein Stempel ein Attest auch nicht "offizieller" mache, ist in dem Zusammenhang sicher nicht hilfreich. Vielleicht bist du ja auch noch pampig geworden. Je nachdem, wie lange der Zeitraum "bis heute nichts gehört" ist, hat das bisherige Nichts-Hören nicht unbedingt was zu bedeuten, denn die berufsrechtlichen Mühlen der Ärztekammer mahlen oft langsam. Kann mir allerdings gut vorstellen, dass sie nach Rücksprache mit Kollegen das Attest einfach vernichtet oder zu deiner Akte getan hat. Ich persönlich würde auch nicht erwarten, dass da noch was nachkommt. Aber man wundert sich gelegentlich, mit was die berufsrechtliche Abteilung der Ärztekammer dann doch irgendwann nach Monaten um die Ecke kommt.

    Lies dir die Berufsordnung deiner Ärztekammer durch. Das kann zum Beginn der ärztlichen Tätigkeit ein paar wertvolle Hinweise auf mögliche Stolpersteine geben, an die man als frischgebackener Arzt so gar nicht denken würde. Ich war damals jedenfalls auch über so einiges überrascht.
    Geändert von Pflaume (06.06.2018 um 08:15 Uhr)



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  4. #4
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    @Reflex: Nur um es deutlich zu sagen: Die Gefälligkeit war nicht inhaltlicher Natur, er hat mir natürlich nichts Falsches bescheinigt. Der Gefallen war, dass er mich spontan untersucht hat, weil er als "ein Arzt" gerade neben mir saß, ich mir also nicht erst einen Termin bei irgendeinem Niedergelassenen machen musste (Hausarzt hab ich gar keinen). Ein bisschen also wie ein Freund mit einer KfZ-Werkstatt, der am Samstag was für dich macht, ohne dich wochenlang auf den nächsten freien Termin warten zu lassen. Und klar, keine Schwarzarbeit, mit Rechnung etc..
    @Pflaume: Danke für den langen Text. Dass die LPA-Dame das Attest am Ende, vor allem wegen des fehlenden Stempels, nicht anerkennt, ist sicherlich nervig, aber schon okay. Technisch betrachtet war eine formale Bedingung nicht erfüllt, das habe ich ja auch eingesehen und unser Gespräch lief tatsächlich ganz gesittet ab, wir sind ja erwachsen. Ich hätte oben wohl nicht so blumig, ausführlich schildern sollen, habe aber diesen LPA-Kontakt einfach noch so anstrengend-detailliert in Erinnerung. Es geht mir wie gesagt weniger um den konkreten Vorgang als um die allgemeinere Frage, was ich mit meiner Approbation jetzt so darf und was nicht. In die Berufsordnung habe ich schon mal geschaut, werde sie aber noch ausführlicher studieren. Trotzdem freue ich mich über Input von Erfahreneren.

    Darf man denn ohne formal eine Praxis zu besitzen außerhalb seiner Tätigkeit im Krankenhaus echt gar nichts? Was ist, wenn ich meinen Bruder besuche, der studiert, hätte eine Prüfung, liegt mit Fieber im Bett. Darf ich den dann krank bzw. prüfungsunfähig schreiben? Ist ja auch ein Attest. Oder damit es nicht in der Familie bleibt: Was ist mit seinem WG-Mitbewohner? Oder seiner WG-Mitbewohnerin, die am Samstag über typische Beschwerden eines Harnwegsinfekts klagt, der ich Fosfomycin rezeptieren könnte? Erneut betont: Ich will keine Untergrund-Praxis im Hinterhof führen. Bisher war ich aber eben der Meinung, dass ich zu Tätigkeiten, wie ich sie hier gerade beispielhaft skizziert habe und die sicherlich nicht komplett weltfremd sind, befugt sei. Meine Haftpflicht deckt solche Gelegenheitsbehandlungen übrigens explizit ab. Wenn die per se verboten wären, wären sie doch bestimmt auch nicht regelmäßiger Bestandteil eines Versicherungsverhältnisses?



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  5. #5
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    Grundsätzlich kann ich deine Verwunderung ob des LPA-Verhaltens schon verstehen - denn wenn es heißt, dass ein "Arzt" reicht, dann sollte ein "Arzt" eben auch reichen. Vor allem wenn man berücksichtigt, wie kurz und bündig diese Untersuchungen anscheinend meist sind, auch wenn sie von Fachärzten durchgeführt werden zu denen man kein Naheverhältnis hat Außerdem ist es IMHO unfein, einem ohne jede Anhaltspunkte für unlauteres Verhalten aus heiterem Himmel heraus schwerwiegende Vorwürfe zu machen, statt einfach still und leise zu prüfen, so wie es jede Behörde bei jedem Vorgang sowieso machen sollte und müsste.

    Aber ganz pragmatisch gesehen sollte man IMHO nicht vergessen, wie leicht man sich dadurch in große Probleme bringen kann. Denn im Fall des Falles wird auch die Haftpflichtversicherung, selbst wenn sie grundsätzlich sagt, dass sie solche Tätigkeiten abdeckt, sehr schnell nach einer Möglichkeit suchen zu sagen, dass du nicht alles getan hast, was man in einer Praxis üblicherweise gemacht hätte. Und ja, natürlich ist sowas unwahrscheinlich. Aber die Frage ist halt immer: Warum sollte man sich solchen Risiken aussetzen? Was hat man davon, wenn man solche Freundschaftsdienste ausführt? Warum kann man seinen Freunden nicht einfach sagen, nutze den KV-Notdienst?



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