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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Platin Mitglied
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    vorbei!
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    Z.n. 1. Fachrichtungswechsel
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    Zitat Zitat von Croonger Beitrag anzeigen
    Ist das gesichert, dass man nach dem FA Anästhesie nur 2 Jahre Innere für den FA Allgemeinmedizin machen muss?
    Der sog. Quereinstieg Allgemeinmedizin geht nicht in allen Bundesländern! Sicher möglich ist er in Bayern, sicher nicht in Berlin (Stand von vor einem Jahr, musst halt mal die Ärztekammern fragen)



  2. #12
    the day after
    Registriert seit
    04.05.2003
    Beiträge
    9.503
    Zitat Zitat von Dormicum Beitrag anzeigen
    Für die Bezahlung zählt die Zeit ärztlicher Tätigkeit, als fachfremder FA also die höchste Stufe der Entgeltgruppe 1. Um in die Entgeltgruppe 2 (Fachärzte) zu kommen, muss man auch fachärztliche Tätigkeiten ausführen, was in einem anderen Fach ja eher nicht der Fall ist. Natürlich kann man verhandeln, aber das eben geschriebene ist das was der Tarifvertrag hergibt.
    Na, man profitiert aber schon von der fachärztlichen Kompetenz im ehemaligen Fach als Arbeitgeber, daher ist es bei halbwegs kompatiblen Fächern durchaus Standard, da trotz neuer WB als Facharzt bezahlt zu werden.



  3. #13
    small but dangerous
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    Semester:
    Narkosefachzwerg
    Beiträge
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    Zitat Zitat von Grombühlerin Beitrag anzeigen
    Der sog. Quereinstieg Allgemeinmedizin geht nicht in allen Bundesländern! Sicher möglich ist er in Bayern, sicher nicht in Berlin (Stand von vor einem Jahr, musst halt mal die Ärztekammern fragen)
    In BaWü geht es auch!



  4. #14
    Diamanten Mitglied
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    5. WBJ Psychiatrie
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    Zitat Zitat von Dormicum Beitrag anzeigen
    Für die Bezahlung zählt die Zeit ärztlicher Tätigkeit, als fachfremder FA also die höchste Stufe der Entgeltgruppe 1. Um in die Entgeltgruppe 2 (Fachärzte) zu kommen, muss man auch fachärztliche Tätigkeiten ausführen, was in einem anderen Fach ja eher nicht der Fall ist. Natürlich kann man verhandeln, aber das eben geschriebene ist das was der Tarifvertrag hergibt.
    Wer da nicht verhandelt (bzw. sich mit irgendeinem Tariflohn abspeisen lässt), ist echt selbst schuld Für die Praxis bringt jeder angestellte Arzt nämlich viel mehr als die üblichen MVZ-Gehälter



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