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Zitat von
WackenDoc
Psychosomat. Grundversorgung und Sonografie sind eh Bestandteil der Weiterbildung zum Allgemeinmediziner.
In Niedersachsen sind Sonos zwar Bestandteil der Weiterbildung. Dh aber nicht dass man die Untersuchungen dann auch abrechnen darf. Dafür sind weitere Kurse und Prüfungen notwendig. Psycho-Ziffern dürfen dagegen nach absolviertem 80 Stunden Psychosomatikkurs (Vorraussetzung zur Zulassung zur Facharztprüfung) abgerechnet werden.