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  1. #41
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    Zitat Zitat von Spark Beitrag anzeigen
    Das wird sich vermutlich relativ stark aufteilen.

    Das was bislang durchsickert:

    - könnte gut sein für Leute bis Mitte 20 mit medizinischer Ausbildung (Ende 20, fast 10 Jahre nach dem Abi wäre auch mit der Altregelung zum Zuge gekommen, und zwar besser, weil garantiert)
    - könnte gut sein für entsprechend vorqualifizierte aus dem 2. Bildungsweg wenn sie ebenfalls noch nicht allzu alt sind, denn warten ist doppelt schlimm wenn man schon um die 30 ist

    Drastisch verschlechtern wird es sich meiner Einschätzung nach:
    - für echte Umsteiger, sprich keine medizinische Vorbildung
    - für Leute von vor der Noteninflation oder Spätzünder
    - für ausnahmslos alle ab Mitte 30 leistungsunabhängig, und zwar schlichtweg deshalb weil diese Gruppe bislang primär über die Warteregelung versorgt wurde, worüber sich die Unis keinerlei Gedanken machen mussten. Man wird ja jetzt auf eine personenbezogene Regelung umsteigen, wie es z.B. im angloamerikanischen Bildungswesen üblich ist - dort sind aufgrund der langen Erfahrung damit aber auch bewusste policies bezüglich untraditioneller Kandidaten, darunter "mature students", Umsteiger, Spätzünder usw., völlig üblich. Man hat das dort, wo diese Verfahren herkommen schlichtweg auf Rechnung, speziell das Auswerten von (bei älteren ja viel stärker gesetzten) Lebensläufen auch ohne direkten Medizinbezug - und ich sehe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass man sich in Deutschland über so etwas Gedanken machen wird, eher werden gerade die Lebensläufe wohl zum "das sind ja zehn Dinge ohne Bezug"-Killer werden.

    Vermutlich wird es (schon aus Zeitdruck) schlicht so laufen, dass man bereits eingespielte Regelungen fusioniert/aufpeppt, was letztlich bedeutet dass "jung, nach wie vor gutes Abi plus a.) Test-Talent oder b. Pflege/Rettung gelernt" jetzt eben einige vormals andere Quoten noch zusätzlich belegen. Dadurch wird sich de facto wohl ein Höchstalter etablieren, denn kein 40jähriger wird aus solchen Verfahren mit deutschen Hochschulangestellten als "Talent" rausgehen. Dass hier viele das auch vernünftig finden ist bekannt, es wird bloss bedeuten dass etwas das gesetzlich eigentlich nicht vorgesehen ist, dann quasi hintenrum Fakt wird.
    Beziehst du dich jetzt auf 2020 oder 2022? In dem Wiarda-Artikel steht doch was von Übergangszeit, in der die WZ aber nur noch ein Teil zählen soll. Da wäre es doch sinnvoll einfach die DN dazu zu ziehen?
    Wenn man Ausbildungen heranzieht, haben ja nach x Jahren einfach fast alle den gleichen Lebenslauf und man muss nachgelagert wieder sortieren.



  2. #42
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    Was auch interessant wäre, ob dann ab 2020 nur 8 WS angerechnet werden würden.
    (Konnte den Beitrag nicht mehr ändern)



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