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  1. #16
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    Berichten zufolge wurde von der KMK ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.
    Stand der Dinge: "Wie mit Studienanwärtern umzugehen ist, die inzwischen schon vier oder fünf Jahre ausharren und auf die Regelung vertraut haben, ist noch unklar. Die Frage, ob sie einen Vertrauensschutz genießen, könnte in einem Rechtsgutachten geklärt werden, in dem die Auswirkungen des Verfassungerichtsurteils überprüft werden sollen. Das will die KMK aber nicht bestätigen." (http://www.sueddeutsche.de/bildung/m...uote-1.4017741)
    Was das genau heissen soll ist mal wieder nicht klar. Es wurde scheints in Auftrag gegeben. Aber was dabei rausgekommen ist möchte man nicht bestätigen? Oder gibt es noch gar kein Resultat? Jedenfalls wurde es wohl bereits im Mai in Auftrag gegeben.
    Viele Hochschulrechtler meinen jedenfalls, dass es juristisch völlig klar ginge uns Wartende a la "Pecht gehabt" abzusägen.

    Vielleicht anstelle von möglichst als Held seiner Legislaturperiode, der mal etwas gerissen hat, herauszugehen einfach mal den Wartenden in die Augen schauen und sagen: Du hast jetzt 7 Jahre lang gewartet, Dein Leben der Wartezeit angepasst, dem Staatsvertrag vertraut und hast nun einfach Pech gehabt.
    Bin gespannt wer das machen könnte.



  2. #17
    Registrierter Benutzer Avatar von Homunculi
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    Zitat Zitat von Pharmy Beitrag anzeigen
    Viele Hochschulrechtler meinen jedenfalls, dass es juristisch völlig klar ginge uns Wartende a la "Pecht gehabt" abzusägen.
    Darauf würde ich ehrlich gesagt nicht zu viel geben. Um Studienplatzklagen hat sich eine ganze Industrie entwickelt, die von solchen schwammigen Gerichtsurteilen lebt und noch künftig leben wird. Sowohl die Rechtsabteilungen der Hochschulen als auch private Kanzleien bringen sich nun logischerweise in Stellung.



  3. #18
    Registrierter Benutzer
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    Absolut. Diesbzgl. meinte ich explizit die Rechtsabteilungen der medizinischen Fakultäten. Eine private Kanzlei hat sogar auf dem Hochschulrechtstag Stellung bezogen. Sie fordert eine zwei- bis dreijährige Übergangsregelung, wie es auch bereits in den 80er Jahren nach der Abschaffung der Wartezeit der Fall gewesen ist.



  4. #19
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    Ich würde auch erstmal abwarten. Es gibt ja jetzt viel Berichte, aber wie das alles letztendlich aussehen wird kann jetzt noch niemand sagen.

    Lg

    Pauli



  5. #20
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    Also ich kann die Entscheidung der Länder nur begrüßen, meiner Meinung widersprach die Wartezeitquote ohnehin auf dreiste Weise dem Leistungsprinzip und war weltweit nicht ohne Grund eine deutsche Besonderheit. Gerechterweise kommen somit 20% wieder den Abiturienten zugute, die in der Schule bzw. im Testverfahren mehr geleistet haben.



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