Berichten zufolge wurde von der KMK ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.
Stand der Dinge: "Wie mit Studienanwärtern umzugehen ist, die inzwischen schon vier oder fünf Jahre ausharren und auf die Regelung vertraut haben, ist noch unklar. Die Frage, ob sie einen Vertrauensschutz genießen, könnte in einem Rechtsgutachten geklärt werden, in dem die Auswirkungen des Verfassungerichtsurteils überprüft werden sollen. Das will die KMK aber nicht bestätigen." (http://www.sueddeutsche.de/bildung/m...uote-1.4017741)
Was das genau heissen soll ist mal wieder nicht klar. Es wurde scheints in Auftrag gegeben. Aber was dabei rausgekommen ist möchte man nicht bestätigen? Oder gibt es noch gar kein Resultat? Jedenfalls wurde es wohl bereits im Mai in Auftrag gegeben.
Viele Hochschulrechtler meinen jedenfalls, dass es juristisch völlig klar ginge uns Wartende a la "Pecht gehabt" abzusägen.
Vielleicht anstelle von möglichst als Held seiner Legislaturperiode, der mal etwas gerissen hat, herauszugehen einfach mal den Wartenden in die Augen schauen und sagen: Du hast jetzt 7 Jahre lang gewartet, Dein Leben der Wartezeit angepasst, dem Staatsvertrag vertraut und hast nun einfach Pech gehabt.
Bin gespannt wer das machen könnte.