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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    05.12.2022
    Beiträge
    11

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    Darf der Betriebsarzt und/oder der Chef grundsätzlich die OP Tätigkeit verbieten, wenn man schwanger ist?

    Lieben Dank



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
    Mitglied seit
    13.10.2010
    Ort
    Home is where the Dom is
    Beiträge
    5.030
    Für jeden Arbeitsplatz muss eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen. Und die sagt, ob und was du an diesem Arbeitsplatz machen darfst. Grundsätzlich kann man die Gesetze sicherlich so auslegen, dass OP nicht möglich ist.
    Hier kannst du Infos und bestimmt auch Hilfe bekommen: https://www.opids.de/start/



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  3. #3
    small but dangerous
    Mitglied seit
    23.05.2012
    Semester:
    Narkosefachzwerg
    Beiträge
    4.187
    In den einzelnen Bundesländern gibt es vom Regierungspräsidium meist Merkblätter, was aus deren Sicht möglich ist oder nicht.
    In Baden-Württemberg sind sie recht streng, da wurde meines Wissens bisher allen schwangeren Chirurginnen die Tätigkeit im OP untersagt.



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  4. #4
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
    Mitglied seit
    05.04.2003
    Ort
    LV-426
    Semester:
    Ober-Unarzt
    Beiträge
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    In NDS wird pauschal verboten, ausser es wird auf Wunsch eine Arbeitsplatzanalyse erstellt die die Risiken benennt, dann kann auf eigenen Wunsch weiter operiert werden



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