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In unserer Studienordnung steht explizit:
Prüfungen, bei denen die Leistung auf Basis einer Anzahl erreichter Punkte bewertet wird, gelten als bestanden, wenn 60% der maximal erreichbaren Punktzahl erreicht werden, es sei denn, die Bewertung erfolgt mittels eines Erwartungshorizonts, der durch mindestens drei Personen, die gemäß Abs. 3 prüfungsbefugt sind, definiert wird (Standard Setting).
Bei Prüfungen nach Satz 1 werden Aufgaben, die fehlerhaft sind, nicht zur Bestimmung der Bestehensgrenze herangezogen. War eine korrekte oder teilweise korrekte Beantwortung solcher Fragen möglich, so sind dem Prüfling für die korrekte oder teilweise korrekte Beantwortung Zusatzpunkte zuzurechnen. Eine Verminderung der Zahl der Prüfungsaufgaben darf sich nicht zum Nachteil des Prüflings auswirken.
Ich glaube nicht, dass es bei euch anders ist. Googel einfach mal nach eurer Studienordnung und schau da nach.