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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo an alle!

    Ich weiß, meine Frage wurde wahrscheinlich schon 27 mal gestellt, vielleicht bin ich wirklich zu doof, um das Zulassungsverfahren irgendwann einmal 100%ig zu verstehen...ABER:

    Die Auswahlgrenze nach Wartezeit lag vergangenes Jahr zum WS bei 12 Wartesemestern und DN 2,5 oder besser.

    Sieht man sich dann aber die Auswahlgrenzen der einzelnen Unis an, gibt es doch einige, bei denen Bewerber laut Tabelle mit DN jenseits von 3,0 einen Platz bekommen haben.

    Was ich nicht verstehe:
    Wenn in Schritt 1 alle Bewerber mit 12 Wartesemestern und einem Schnitt schlechter 2,5 rausgeflogen sind, wie können in Schritt zwei Bewerber mit einer DN, die deutlich schlechter als 2,5 ist, zugelassen werden?

    Vielen Dank für eure Antworten!



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  2. #2
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    Letztes WS war es so, dass alle mit 12 Wartesemester eine DN von mindestens 2,5 oder besser haben mussten um reinzukommen. Das heißt alle Bewerber mit mehr als 12 Wartesemestern konnten auch eine schlechtere DN haben. Im 2. Schritt wir dann ja an erster Stelle die OP, dann das Sozialkriterium und erst dann wieder die DN bewertet. Bewerber, die Ihre OP gut gewählt und auch ein gutes SK haben, konnten somit auch mit einem schlechteren Abischnitt zugelassen werden. Hoffe das war verständlich



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  3. #3
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    ja, ich denke, jetzt hab ichs kapiert, danke!

    aber nur zur Sicherheit:

    das heißt doch, dass alle mit einer DN schlechter 2,5, die in Schritt zwei zugelassen wurden, definitiv mehr als 12 Wartesemester hatten. richtig?

    Daaanke;)



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  4. #4
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    Yep, die hatten dann mehr als 12 Wartesemester ; )



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  5. #5
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    Hey,
    hab dazu auch nochmal ne Frage
    Also ich hab n Abi von 3,2 und zum WS 13/14 14 Wartesemster.
    Mal angnommen, die Wartesemster bei der Wartezeitquote bleibt gleich und nur die Abinote ändert sich.
    Somit würde ich ja einen Platz haben, da ich mehr als 12 Wartesemster habe, Abi ist ja dann egal.
    Jetzt mal zu der Verteilung der Ortspräferänzen... z.B. Berlin
    OP 1
    SK 3
    DN 2,0

    heißt doch eigentlich, dass alle diejenigen die berlin auf 1. OP hatten nur rangekommen sind, wenn sie SK3 erfüllt haben UND eine DN von 2,0 vorweisen konnten.
    Stimmt das ???
    Weil brinasbe schreib, dass wenn mal OP gut wählt und SK passt, man auch mit nem schlechteren Abi zugelassen werden kann.
    Bewerber, die Ihre OP gut gewählt und auch ein gutes SK haben, konnten somit auch mit einem schlechteren Abischnitt zugelassen werden.

    ansonsten hätten leute mit nem schlechten schnitt aber massig wartesemster nicht gerade ne große auswahl wo sie sich bewerben.
    Oder versteh ich das falsch.
    Steht so nämlich auch bei hochschulstart.

    Danke für eure Antworten.



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