Voraussetzungen für die Zusatzbezeichnung Akupunktur ist und bleibt der Facharzt in einem Fach der unmittelbaren Patientenversorgung. Ohne Facharzt wirst du außer im Angestelltenverhältnis keine gKV Patienten ohne KV Sitz behandeln können. Aber auch ein anderer Arzt wird diese Leistung nur mit Zusatzbezeichnung abrechnen können und keiner wird jemanden nur für Akupunktur anstellen. Das wird sich alleine nicht lohnen, weil Akupunktur jeder Hans und Franz inflationär anbietet. Dazu kommt das Akupunktur alleine in der TCM eigentlich keinen großen Stellenwert hat, wie es hier in Europa angewendet wird und nur unterstützend in Begleitung mit anderen Behandlungen Sinn macht. Als Arzt nur Akupunktur anbieten zu wollen mit zwei Jahren Berufserfahrung und das im Rahmen einer Privatpraxis wird nicht besonders einträglich sein.