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  1. #1
    Guest
    Tach auch!
    Ich war gestern Aufsicht beim Staatsexamen in Tübingen und hab mich ebenfalls über die Katheterfrage (mit-) geärgert. Die Lösung ist aber (leider) eindeutig:
    Das obere Teil war eine Venenverweilkänüle zur direkten Punktion. Dürfte eine Knüle Modell "Insyte" dein, die verwendet man für Kinder oder z.B. als arteriellen Zugang (A. radialis) zur invasiven Blutdruckmessung.
    Das untere Teil war ein zentraler (1-Lumen-) Venenkatheter zur Anlage durch die Punktionskanüle (also KEIN Seldinger-Katheter).
    Dummerweise hat aber das IMPP ungefähr 80% des Katheters auf dem Bild abgeschnitten. Das wäre also, wie wenn man nen VW Golf hinter der Motorhaube abschneidet, das vordere Teil fotografiert und jetzt den armen Kfz-Lehrling fragt, ob das mal ein Kombi, Cabrio oder ein Steilheck-Golf war....

    Zur Intubationsfrage:
    Kapnometrie ist eins der vier EINDEUTIGEN Zeichen für eine endotracheale Intubation. (Nur nebenbei, wenn auch sehr akademisch: Die anderen wären eine Schnittaufnahme (z.B. ein CT oder MRT); die Bronchoskopie (durch den Tubus in den armen Menschen reinschauen (sieht man Bronchialäste ist man richtig); und zuletzt die Tracheotomie (macht hoffentlich keiner zur Lagekontrolle ....)
    Die Auskultation eines Beatmungsynchronen (Blubber)geräusches im Oberbauch ist ein -wenn auch unsicheres- Zeichen für eine Fehlintubation in den Oesophagus. Hört man über dem Magen nix, heisst das aber im Umkehrschluss nicht, dass man SICHER in der Trachea ist.
    Das gleichseitige Heben und Senken des Thorax ist ebenfalls unsicher (bei Adipösen oft garnicht gut zu sehen, da hebt sich oft nur der Bauch), wäre aber im Sinne der Frage geeignet.
    Jetzt zu den Knackpunkten:
    Die Laryngoskopie ist SEHR GEEIGNET für die Lagekontrolle. Dies gilt aber nur dann, wenn man auch den Kehlkopf einsehen kann und genau sieht, daß der Tubus zwischen den Stimmbändern liegt. Leider ist dies aber nicht immer möglich. Bei vielen Patienten sieht man bei der Intubation nur einen Teil der Glottis, schlimmstenfalls muss man "blind" intubieren. Für diesen Fall ist die Kontrolle per Laryngoskopie natürlich nicht geeignet.
    Die Pulsoxymetrie wäre somit also am ungeeignetsten. Das gilt aber nur unter folgender Voraussetzung:
    Wenn der Patient im RTW eine Narkose bekommt (z.B. nach Beckenfraktur) sollte man ihn VOR Narkoseeinleitung in jedem Fall präoxygenieren, d.h. ca. 2 Minuten 100% Sauerstoff atmen lassen. Wenn man ihn dann Fehlintubiert, dauert es etwa 3-4 Minuten, bis die Sauerstoff-Sättigung fällt., da ja das gesamte Lungenvolumen mit O2 gefüllt ist und dieses noch am Gasaustausch teilnimmt, sofern ein Kreislauf vorhanden ist.
    UMGEKEHRT: Hat man einen Patienten mit ner schlechten Sättigung (z.B. 75% wegen respiratorischer Erschöpfung), intubiert ihn und beatmet mit 100% O2, steigt die O2-Sättigung schnell an (Somit wäre sie geeignet....)
    Summa Summarum, die Laryngoskopie ist trotzdem besser als die Sättigung.
    Weiterhin viel Erfolg, Gascha



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  2. #2
    Guest
    Darf man mit soviel medizinischem Spezialwissen Aufsicht bei einer medizinischen Prüfung führen???



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  3. #3
    Guest
    Offensichtlich schon.... wir waren zu zweit aus der Abteilung für Anästhesie und ein Radiologe, Aufsichtsführer war ein Mikrobiologe -glaub ich- der Rest Rentner.



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  4. #4
    Guest
    Wo man gerade mal einen Wissenden zur Hand hat, eine Frage: Wie _aufwendig_ ist denn die Kapnometrie? D.h. ist das einfach so ein Gerät wie z.B. ein Pulsoxy, daß man nur zwischen Tubus und Beatmungsgerät klemmt (oder das in diesem drinsteckt)? Sprich - ist es üblich das _im Notarztwagen_ zu machen oder erst auf der Intensivstation?

    Gruß
    Alex



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  5. #5
    Guest

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    Hallo Stex-Aufsichtsmann!


    ich wollte mich einfach nur mal bedanken für den Beitrag zu den strittigen Fragen.

    Das war mit Abstand bis jetzt der produktivste Beitrag in diesem Forum!!!

    Liebe Grüße

    Finrod Felagund



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