Wäre super, wenn du das dem Impp schreiben könntest, ich bin auch deiner Meinung.
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Im Faller (Ausgabe 4) findet sich die Antwort E (Seite 366): "Diese Patientenvertreter rekrutieren sich aus den Selbsthilfeorganisationen."
Befragt man aber das Sozialgesetzbuch (das meiner Meinung einen Hauch mehr Gültigkeit besitzt ...), so findet man "Die für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen sind in Fragen, die die Versorgung betreffen, nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu beteiligen. ......... die Organisationen benennen hierzu sachkundige Personen."
Also "Organisationen, die die Interessen vertreten und Organisationen der Selbsthilfe".
Natürlich soll auch bei dieser Frage die am ehesten richtige Antwort gewählt werden, aber schließt das tatsächlich die "pflegenden Angehörigen" oder die anderen Antworten kategorisch aus, die sich in einer Interessengruppe vereinigt haben und somit laut Sozialgesetzbuch selbstverständlich auch geeignete Personen entsenden könnten?
Wäre super, wenn du das dem Impp schreiben könntest, ich bin auch deiner Meinung.
"... aber schließt das tatsächlich die "pflegenden Angehörigen" oder die anderen Antworten kategorisch aus, die sich in einer Interessengruppe vereinigt haben und somit laut Sozialgesetzbuch selbstverständlich auch geeignete Personen entsenden könnten?"
Nein, es schließt sie damit nicht kategorisch aus, aber sie werden eben doch primär über ihre Eigenschaft als Mitglied einer Selbsthilfeorganisation in die Entscheidungsfindung mit einbezogen. Das ist das vorrangige Kriterium. Beim Heranziehen von einzelnen Paragrafen sollte man zudem sehr vorsichtig sein, Jura ist nicht zuletzt deswegen ein sehr komplexer Studiengang weil eben Gesetze in der Regel aufeinander verweisen und es noch dazu in der Behördenpraxis unterschiedliche Auslegungen dieser Gesetze gibt.
WICHTIGE ANMERKUNG:
Eine Freundin hat im Frühjahr Fragen per Email eingereicht. Ihr Antrag konnte leider nicht bearbeitet werden, da laut IMPP nicht der richtige Postweg (FAX) eingehalten wurde.
Ich würde euch empfehlen die Anträge auch nochmal per FAX dem IMPP zukommen zulassen. Und ggf. eine Empfangsbestätigung einzufordern.