Hallo,
ich bin grad über ein Urteil gestolpert, bei dem ein RS und ein RettAss zu Geldstrafen wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt worden sind.
Lt. Bericht war der Patient weder gewillt sich untersuchen zu lassen noch ins KH zu fahren. Im Verlauf wurde die Polizei hinzugezogen um ggf. ne Transportindikation durchzusetzen. Der Patient wurde kurz darauf reanimationspflichtig und verstarb am Folgetag.
Die Polizei hatte nun den RD angezeigt, da die Rettungsdienstler erst nach deren Erscheinen mit ihren Maßnahmen begonnen haben und den Patient in den RTW verbrachten (wo er schließlich reanimiert werden musste).
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber ich frage mich grad wie das geht???
Sollen wir nun bei klar geäußertem Gegenwillen nun doch drauf los behandeln - egal ob der Patient will oder net???
Ich glaube es ist noch zu früh...
Link zum Bericht
Link zum Urteil