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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,
    hab leider eine spezielle Frage zum Elterngeld. Meine Frau und ich haben uns die Elterngeldzeit geteilt, so dass ich ein paar Monate übernommen habe. Leider konnte ich schon terminierte Ärztliche Notdienste nicht abgeben und musste diese während der Elterngeldzeit machen. Das Amt bittet mich nun um Einnahmen und Ausgaben für den Zeitraum der Elterngeldzeit.
    Meine Frage - die KV zahlt das Geld für das jeweilige Quartal ja ein halbes Jahr später. Deshalb meine Frage, gibt man bei Gewinn die Zahlung an, die auf das Bankkonto im Zeitraum der Elterngeldzeit eingegangen ist (also was ich dann bekommen habe, aber in früheren ärztlichen Notdiensten erarbeitet habe vor der Elterngeldzeit) oder gibt man den Betrag an, den die KV noch zahlen wird - für die Dienste, die ich im Zeitraum der Elterngeldzeit verrichtet habe?
    vielen Dank



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  2. #2
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Es zählt nur das, was Du während des Elterngeldbezuges erhältst unabhängig von Zeitpunkt der dafür verrichteten Arbeit (Zuflussprinzip). Wenn die KV sich also darauf einließe, Dir das Geld später auszuzahlen, dann wäre alles ok und sogar rechtlich einwandfrei ohne Mauschelei (so mit der Elterngeldstelle unsererseits bei ähnlicher Sachlage abgeklärt und als völlig in Ordnung abgesegnet).



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Lieben Dank für die Antwort, Muriel.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    cool Muri...hat mir grad auch geholfen...gehe fest davon aus, dass es sich bei selbstständiger Arbeit (nebenbai als NA) und späterer Rechnungsstellung, bzw. Überweisung genauso verhält...



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  5. #5
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Sozusagen war genau das hier der Fall Anderes Bundesland, aber das ist ja ein Bundesgesetz.



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