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Zitat von
davo
Normalerweise ist das bestandene M2 zur M3-Anmeldung notwendig. Das ist denke ich das Problem. Es war eben eine Ausnahmeregelung, dass beides gleichzeitig möglich war. Ich weiß nicht, ob in dieser Ausnahmeregelung auch etwas zu deiner Situation stand - müsstest du nachschauen. Aber wahrscheinlich eher nicht. Insofern wird es wahrscheinlich schwer.
Grundsätzlich eine recht spezielle Situation (an die vorab vielleicht auch einfach gar niemand gedacht hat), in der ein Kontakt mit einem auf Hochschulrecht und/oder Ärzterecht spezialisierten Anwalt vielleicht tatsächlich lohnend sein könnte. (Honorar am besten auf Erfolgsbasis...)
Ja normalerweise braucht man M2 um sich für M3 anzumelden aber warum andere Bayerische Universitäten erlauben im Herbst M2und M3 zu machen?