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Das finde ich doch spitzfindig vom IMPP.
Quelle:
http://www.datenschutz-berlin.de/jah...stige/an67.htm
Gesetz über Krebsregister (Krebsregistergesetz-KRG)
Vorn 4. November 1994
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 Zweck und Regelungsbereich
(1) Zur Krebsbekämpfung, insbesondere zur Verbesserung der Datengrundlage für die Krebsepidemiologie, regelt dieses Gesetz die fortlaufende und einheitliche Erhebung personenbezogener Daten über das Auftreten bösartiger Neubildungen einschließlich ihrer Frühstadien sowie die Verarbeitung und Nutzung dieser Daten. Für diese Aufgaben haben die Länder stufenweise in örtlichen Abschnitten bis zum 1. Januar 1999 flächendeckend bevölkerungsbezogene Krebsregister einzurichten und zu führen. Sie können Ausnahmen von der Flächendeckung bestimmen.
(2) Die Krebsregister haben das Auftreten und die Trendentwicklung aller Formen von Krebserkrankungen zu beobachten, insbesondere statistisch-epidemiologisch auszuwerten, Grundlagen der Gesundheitsplanung so wie der epidemiologischen Forschung einschließlich der Ursachenforschung bereitzustellen und zu einer Bewertung präventiver und kurativer Maßnahmen beizutragen.
Sie haben vornehmlich anonymisierte Daten für die wissenschaftliche Forschung zur Verfügung zu stellen. Die Länder haben hierfür einheitliche und verbindliche Grundsätze festzulegen.
(3) Die Krebsregister bestehen aus selbständigen, räumlich, organisatorisch und personell voneinander getrennten Vertrauensstellen und Registerstellen. Die Länder können nach Maßgabe dieses Gesetzes nähere Regelungen treffen.
Es gibt also ein GESETZ, dass die Länder Krebsregister einrichten sollen. Allerdings ein BUNDESgesetz. Da guck ich nochmal bei der Regierung nach.