Hallo!
Bin seit heute also so´n echter Arzt. Cool!
Wo bitte bekomme ich jetzt meinen Arztausweis her? Den muß man doch bestimmt irgendwo beantragen, oder?
Wäre für eine Antwort echt verbunden.
Viele Grüße
NeuArzt
Hallo!
Bin seit heute also so´n echter Arzt. Cool!
Wo bitte bekomme ich jetzt meinen Arztausweis her? Den muß man doch bestimmt irgendwo beantragen, oder?
Wäre für eine Antwort echt verbunden.
Viele Grüße
NeuArzt
Glückwunsch!
Zwecks Arztausweis kuckst Du hier...
Definition of clinical experience:
Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.
alter schwede....jetzt geh erst mal auf die piste und besauf dich ordentlich, so wie sich das gehoert, und dann denkst du über die anderen sachen nach!
prost!!
der stefkoch
ex-aip mit 665 € extra im monat..
oh nein, nicht schon wieder angehörige....
Vielen Dank für die Info!
Wenn ich also bei der Ärztekammer angeledet bin (passiert ja glaube ich automatisch mit Erteilung meiner Approbation) dann kann ich da hingehen und bekomme den Lappen. Hab ich das richtig verstanden?
Zu welcher Ärztekammer muß ich eigentlich? Wohne im Raum Stuttgart. Da gibts doch eine für Nordbaden, Südwürttemberg und wat weiß ich nicht alles.
Jemand aus der gleichen Gegend wie ich??
Für Stuttgart und Umgebung ist die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg zuständig (ich bin dort auch Mitglied). Adresse s. hier:
http://www.aerztekammer-bw.de/ueberuns/10nw/index.html
Bei der Bezirksärztekammer erhältst Du auch den Arztausweis.
Die Anmeldung bei der Ärztekammer ist nicht gleichbedeutend mit der Approbation (bzw. Erteilung der AiP-Erlaubnis). Man muss sich separat bei der Ärztekammer anmelden, sobald man die Erlaubnis erteilt bekommen hat (auch wenn man nicht gleich anfängt zu arbeiten).
Momentan ist es immer noch so, dass man die Approbation erst nach dem AiP erteilt bekommt.
Am besten einfach mal bei der Ärztekammer anrufen, die werden Dir dann schon sagen, wie's läuft.
Die Zuständigkeit für die Erteilung der AiP-Erlaubnis bzw. auch später der Vollapprobation richtet sich nach dem Examensort. Bei mir war die Regierung von Unterfranken zuständig, da ich in Würzburg 3. Staatsexamen gemacht hatte. Jedenfalls ist es eine ganz andere Stelle als die Ärztekammer. Je nach Studienort eben irgend eine untergeordnete staatliche Behörde.