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Thema: Studentenjobs

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    irgendwo dazwischen
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    05.09.2004
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    im Grünen
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    neverending story
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    1.877
    Hallo,

    hab leider kein wirklich passendes Forum gefunden und würde mich auch schon über (aktuelle) Links freuen.

    Ich nehm jetzt gerade nen 2. Nebenjob an der Uniklinik an. Mit beiden Jobs bleibe ich unter 400 Euro und unter den 20 Std, aber beide Arbeitgeber (Arztpraxis, wo ich 3h/Wo arbeite und eben Uni ca. 8h/Wo) wollen ne Lohnsteuerkarte. Ich hab gehört, eigentlich braucht man bei den Beträgen gar keine Lohnsteuerkarte. Andere meinen, es gibt die Möglichkeit, sich auf der 1. einen Freibetrag eintragen zu lassen und den auf der 2. (LSK 6) auch irgendwas gegenzuzeichnen. Weiß da jemand genaueres? Von den paar Kröten des 2. Jobs dann auch noch Haufen Steuern zu zahlen, die ich eigentlich gar nicht bräuchte, find ich bißchen doof.



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  2. #2
    Platin Mitglied Avatar von MarkusM
    Mitglied seit
    07.09.2003
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    Freiburg
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    796
    Solange Du nicht durschnittlich mehr als 400 € verdienst, brauchst Du keine Lohnsteuerkarte, da der Arbeitgeber die Abgaben pauschal an die Bundesknappschaft abführt.

    z.B. ein Link zum Thema: http://www.rententips.de/rententips/mijob/03.php
    What's success? Being able to wake up in the morning with a big smile and look forward to every day. (Mark Cuban)



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  3. #3
    Platin Mitglied Avatar von MarkusM
    Mitglied seit
    07.09.2003
    Ort
    Freiburg
    Beiträge
    796
    Ach ja... wenn Du wirklich richtig nachlesen willst, dann hier: http://www.minijob-zentrale.de/
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  4. #4
    irgendwo dazwischen
    Mitglied seit
    05.09.2004
    Ort
    im Grünen
    Semester:
    neverending story
    Beiträge
    1.877
    Danke für die Links, werd ich gleich mal nachlesen. Aber es mag ja sein, dass ich keine brauche, nur was mache ich, wenn die beiden Arbeitgeber (bzw. jetzt der 2.) darauf bestehen und sagen, ohne Karte kein Job?! Die wollen ja sogar ne Geburtsurkunde im Original vorgelegt haben ...

    Edit: Bei Minijobzentrale hatte ich schon vorher gelesen, da stehen aber auch immer nur die Infos, was Versicherungspflicht angeht, aber nicht direkt was zum Thema Lohnsteuer. Ob die sich am Mo. drauf einläßt, wenn ich sage, nö, hab ich nicht und brauch ich nicht ... falls jmd. diesbezüglich Tip hat, wär ich sehr dankbar
    Geändert von Nilani (07.06.2007 um 21:41 Uhr)



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
    Mitglied seit
    31.01.2006
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    Man kann ohne weiteres eine zweite Lohnsteuerkarte bei der Gemeinde beantragen. Diese hat dann allerdings die Steuerklasse VI und du solltest einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.
    http://www.ofd.niedersachsen.de/mast...636.html#faq_5
    http://www.fm.nrw.de/cgi-bin/fm/cust...id=1190#goto_4

    Gruß,
    SuperSonic



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