Hallo nepomuc, erstmal Danke für deinen Bericht!
Weißt du oder sonst jemand über die Situation bescheid wenn man nicht die von Haus aus äquivalenten Scheine nachweisen kann, also z.B. aus der Biologie oder Chemie Scheine anerkennen lassen will.
Wer entscheidet dann über die Äquivalenz? Auch das LPA des Heimatsbundeslandes? Wie ist es wenn man einen viel umfangreicheren Schein präsentieren kann, weil man z.B. Chemie auf Lehramt studiert und das ganze erste Semester mit einem Umfang von 36 ECTS nur im Labor und mit organischer und anorganischer Chemie verbringt. Gleich, also äquivalent im engsten Sinne sind diese Scheine ja dann nicht, weißen ja aber eine mindestens gleichgestellte Befähigung aus, kann man dafür auch einen Äquivalenzschein bekommen?
Grüße
Wobei man schon sagen muss, dass es kein richtiger Quereinstieg war sondern einfach Bewerbung zum höheren Fachsemester.........
Quereinsteiger hatten definitionsgemäß noch nie eine Zulassung für das jeweilige Fach (im Gegensatz zu Ortswechslern oder Studienunterbrechern), und das trifft hier doch eindeutig zu!
Für ein höheres FS bewerben sich alle drei Gruppen.
Das LPA trifft letztendlich die Entscheidung, wird sich aber in der Regel die Meinung eines Fachvertreters einholen (sprich: vom Studenten die Vorlage einer Gleichwertigkeitsbescheinigung verlangen).
Nicht unbedingt, da oftmals die geforderten klinischen Bezüge fehlen.
Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass bei jemandem der in einem Kurs sitzt in dem er den regulären Schein erhält, der also keinen Äquivalenzscheinproblem hat, die Sachlage etwas anders sein dürfte als bei jemandem der nicht in diesem Kurs sass, aber danke nochmal für den Hinweis.