Die EFN bleibt eindeutig auch bei Kammerwechsel gleich. Habs grade mal verglichen
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Ah, stimmt, hab das durcheinandergebracht. Die Fortbildungsnummer bleibt aber auch gleich, unabhängig von der Kammer, bei der Mitgliedsnummer weiß ich es nicht. Hab auch meinen BLÄK-Ausweis nicht mehr, sonst könnte ich es vergleichen.
Weil er da ist!
George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will
Die EFN bleibt eindeutig auch bei Kammerwechsel gleich. Habs grade mal verglichen
Ok, danke für die Antworten
Fasse zusammen:
LANR - personengebunden, d.h. ortsunabhängig (Details siehe Wiki)
EFN - auch personengebunden
Arzt-/Mitgliedsnummer - unklar ob Übernahme (denke nicht) --> siehe 2ter Beitrag!
Arztausweisnummer - kann/muss ja von Kammern nach Ablauf erneut gestempelt werden, was ein paarmal geht --> quasi personengebunden
Ergänzungen?
Danke!
Gruß LOGO
PS: Sagte ich, dass Verwaltungskram mich ankotzt?!
@ Daisy: Nur ein Beispiel
Geändert von Logo (08.03.2012 um 09:11 Uhr) Grund: 2tem Post angepasst...
Pure Vernunft darf niemals siegen!
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Add-On:
Gerade mal etwas telefoniert, weil mich der Nummernkram doch neugierig gemacht hat...
- (Kammer-) Mitgliedsnummer bzw. Arztnummer - ist ne kammereigene Sache, ÄKWL nutzt das für Schriftverkehr während ÄKN die ausschließlich intern verwendet
- Bundeseinheitliche Arztnummer - quasi auch intern, allerdings personengebunden ähnlich der Personalausweisnummer. Nutzen die Kammern für "Kontowechsel" sprich Ummeldungen.
Falls sich das irgendwann nochmal wer fragt
Pure Vernunft darf niemals siegen!