Theoretisch ja. Praktisch: In der Arztpraxis sitzt doch ein erfahrener Facharzt, der den Patienten vor sich hat und viel besser als der Disponent beurteilen kann, wie ernst es ist.
Wenn der jetzt sagt "KTW reicht", wird der Disponent das prinzipiell wohl erst mal so übernehmen.
Wenn da natürlich grober Unfug bei rauskommt, wird er seinen gesunden Menschenverstand und seine Alarmierungskriterien nutzen und das schicken, was er für erforderlich hält.
(Beispielhaft: Arztpraxis ruft an, man bräuchte einen KTW, sie hätten einen Patienten mit Herzinfarkt, der ins Krankenhaus müsse. Der Hausarzt bekam entgegen seiner Bestellung einen NAW, woraufhin er später versucht hat, eine Szene zu machen, es stünde der Leitstelle nicht zu, von seiner "Anforderung" abzuweichen, wenn er einen KTW anfordere, habe der Disponent einen zu schicken... unser damaliger ÄLRD hatte echt Spaß bei dieser Beschwerde.)
Nach Deiner Schilderung RTW mit Notarztbegleitung. Wenn ich den Verdacht auf ein akutes Koronarsyndrom (= Durchblutungsstörung am Herzen) habe, dann ist die Indikation eindeutig.
@Rico: die Leitstelle entscheidet nach Meldung. Wenn ich einen Notarzt möchte, dann melde ich entsprechend, ich bin ja selber Notarzt.
Weil er da ist!
George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will
@Gummiente: Was willst du eigentlich? Erst ist der KTW-Transport nicht gerechtfertigt (weil dein Bekannte stabil war) und jetzt ist es dir auf einmal zu wenig und es soll ein RTW mit NA kommen. Was ist dein Problem? Der Hausarzt hat den Patienten ernst genommen und hat einiges an Diagnostik veranlasst. Er hat die Situation erkannt und deinen Bekannten ins Krankenhaus geschickt. Ist doch alles gut gelaufen. Was möchtest du jetzt genau wissen?