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Hallo,
ich hab zwar versucht über die Suchfunktion eine aktuelle Antwort zu finden, bin aber nicht erfolgreich gewesen.
Gilt eigentlich immer noch die Regel, dass der AdH Joker nur einmal verwendet werden darf, und Bewerbe, die ein Jahr zuvor erfolglos waren, nicht noch einmal am Hochschulauswahlverfahren teilnehmen dürfen?
Danke, für eure Antworten.
Viele Grüße
René
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Das war bisher so. Mit der Umstellung des ZVS-Verfahrens ist die Regelung meines Wissens weggefallen.
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen
Grüße
Tobi
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Korrekt. Eine unbegrenzte Teilnahme ist ab diesem Wintersemester moeglich.
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