Hallo,
bevor ich einige Dinge klarzustellen versuche, erstmal eine Antwort auf die eigentliche Frage:
Der RS ist eine 520-Stunden-Ausbildung, in der ein notfallmedizinischer Crashkurs die Teilnehmer (nach bestandener Prüfung) zum Abarbeiten der häufigeren Notfälle befähigt.
Der Rettungsassistent ist eine zweijährige Berufsausbildung.
In der Praxis kommt das vor allem in der Hirarchie zum Tragen (wenn zwei sich streiten, setzt sich halt der disziplinarrechtlich Höhergestellte durch) und in den (mittlerweile fast überall entweder durch Landesrecht oder kommunale Bestimmungen geregelten) Besetzungsverordnungen. Sprich: es ist oft vorgeschrieben, wie ein Fahrzeug besetzt sein muß. Beispiel:
KTW: Rettungshelfer + Rettungssanitäter
RTW: Rettungssanitäter + Rettungsassistent
NEF: Rettungsassistent + Notarzt
Nur eine Möglichkeit unter viele, wie so eine Mindestbesetzung aussehen kann, jeweils höhere Qualifikationenn dürfen selbstverständlich gerne vorkommen (also 2 RettAss auf einem KTW und solche Spielchen).
In der tatsächlichen Tätigkeit dagegen gibt es wenig bis keine Unterschiede - es sei denn, es kommt aufgrund der Situation zu hirarchischen Strukturen. Ansonsten gilt bei mir als Rettungsassistent im Einsatz: ein fitter RS (egal ob Berufsanfänger, Zivi oder FSJler) darf alles, was er sich zutraut und ich ihm aufgrund seiner bisherigen Arbeitsweise zutraue. Einzige Voraussetzung: er muß so gestrickt sein, daß ich jederzeit eingreifen kann ohne daß die Situation dadurch entgleist. Solche Leute gibt es leider auch, und da muß man halt rigoros gegen angehen, den letztendlich geht es um den Patienten und nicht um das Egospielfeld eines ungeeigneten Rettungsdienstlers.
Um es ein wenig anschaulicher zu machen: wer fit ist, darf gerne intubieren, venöse Zugänge legen und den Patienten zuquatschen ohne Ende. Er darf auch gerne als Teamführer in den Einsatz gehen und sämtliche Ansagen zur Patientenversorgung machen. Aber immer unter der Prämisse, daß ich mir sicher bin, ggf. notwendiger Einspruch von meiner Seite (falls dezente Hinweise überhört oder nicht verstanden werden sollten) wird sofort akzeptiert.
DAS ist der Unterschied. Neuen Zivis (oder neuerdings FSJlern) wird das stets am Anfang ihrer Tätigkeit mitgeteilt: sie können das Paradies auf Erden haben im Rettungsdienst. Allerdings auch die Hölle.
Einige Anmerkungen zu vorhergegangenen Beiträgen:
Nicht ganz. Fakt ist, daß es regional unterschiedliche Einstellungen der Ärzteschaft zu diesem Thema gibt. Das rechtliche Fundament allerdings ist deutschlandweit gleich, da die Rettungsdienstgesetze nicht das StGB ändern. Körperverletzung (darum geht es ja bei Dingen wie Intubation, Zugang, Medis) wird ausschließlich über das StGB geregelt, hier greift für den Rettungsdienst (vergleiche Dissertation von Nadler 2004) weder das HPG noch sonstige seltsam konstruierte Rechtskonstellationen wie z.B. die Stellungnahme der BÄK (die einfach nur falsch ist in ihren juristischen Bewertungen).Zitat von Honny
LOLZitat von hexenschwester
mach ich auch regelmäßig, z.B. bei Herzinfarkt, Intoxikationen...
wie wärs mit weiteren praktischen Dingen, die ich schon alleine durchführen mußte? Intubation, Defibrillation, TIVA, Ausbildungsbegleitung...
Keine Bange, ich respektiere Deinen Ausbildungsberuf. Aber die zitierte Argumentation war nicht ganz schlüssig
Öhm, magst Du mir mal die Urteile (AZ, Quote) nennen?Zitat von christo
Mir sind nur 3 Urteile zu dem Thema bekannt (mehr gab die Literatur einfach nicht her) und in allen 3 Fällen war laut Urteil das Handeln der RS (in den Fällen: Furosemid + Diazepam durch 2 RS bei ACS und Lungenödem, massive Volumenzufuhr bei GI-Blutungen), in allen Fällen kam es zu arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen, weil die jeweiligen Notärzte meinten, die RS dürften dies nicht. Diese Auffassung wurde allerdings von keinem der Richter geteilt.
Bin aber jederzeit scharf auf neue Urteile zu dem Thema! Nur her damit...
Gruß, Nils
PS: Saskia: mach ruhig den RS und schau Dir das ganze an, vorher eine Woche Rettungswachenpraktikum könnte Dir evtl. helfen abzuschätzen, ob das Dein Ding werden könnte. Einfach mal bei einer Rettungswache Deiner Wahl anrufen und mit dem dortigen Fahrdienstleiter Deinen Wunsch absprechen. Wenn Du nach dem RS ein wenig Erfahrung gesammelt hast, kannst Du bei Bedarf immer noch den RettAss hintendranhängen. Übrigens sind Auswahlverfahren der Unis eine Möglichkeit, ohne die NC-Vergabe direkt ins Studium zu rutschen, eine Freundin von mir ist so direkt eingestiegen.
Bei Fragen zum Berufsbild ist www.berufsbild-rettungsassistent.de inkl. Forum eine gute Adresse, die Page wird leider derzeit vom Layout her überarbeitet, deshalb sind wenig Inhalte on. Wenn Daniel damit aber fertig ist und seine gigantischen Infos alle wieder zugänglich sind, findest Du da eine Menge an Informationen.