Hallo!
Mich bewegt seit geraumer Zeit eine Frage und mich interessiert Eure Meinung dazu- vielleicht auch gerade von den Profis, die sich mit Ausbildung und Recht auskennen.
Ich arbeite ehrenamtlich in der Sanitätsstation in einem Flüchtlingscamp in Deutschland, wo Flüchtlinge registriert und medizinisch erstversorgt werden. Das Lager wird vom DRK geleitet und es helfen viele Kräfte aus dem Ausland mit, so auch Krankenschwestern aus Kanada.
Diese "Nurses" verteilen (sicherlich ohne böse Hintergedanken) oft ohne Rückfragen an einen Arzt oder wenn grad kein Arzt im Camp ist Medikamente an die Patienten- also z.B. Diazepam für Angstzustände etc.
Lt. Ihren Angaben sind sie dazu in Kanada befugt und dort sei das ganz normal- ihre genaue Ausbildung kenne ich aber nicht, Pflege kann man dort ja auch studieren, oder?
Darf sie das mit den Medikamenten dann auch hier in Deutschland? Fällt das Camp vielleicht nicht unter deutsches Recht? Zählt für Hilfskräfte im Ausland im Rahmen eines Hilfseinsatzes eine andere Regelung?
Vielen Dank für Eure Meinungen!
Euer Pflegikus