Du musst auch noch gucken bei welcher Uni du bei der Immatrikulation nicht angeben musst, ob du an einer anderen Uni bereits den Prüfungsanspruch in einem Fach endgültig verloren hast.
Du musst auch noch gucken bei welcher Uni du bei der Immatrikulation nicht angeben musst, ob du an einer anderen Uni bereits den Prüfungsanspruch in einem Fach endgültig verloren hast.
Geändert von delasoul (09.09.2016 um 10:01 Uhr) Grund: Formulierung
Gilt das auch für Phantom 3 "So oft du willst?" @stabbi
Gibt es denn so eine Uni? Nach dem Prüfungsanspruch fragen doch alle bei der Immatrikulation. Evtl. kann jedoch das Prüfungsamt der Uni mit unendlich viele Prüfungsversuchen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen? (Wobei der Fragensteller ja bundesweit gesperrt sein dürfte...?)
Das ist eben das, was mich an dieser Frage auch so wundert, wenn er an seiner Uni den Phantom-Kurs 2x nicht geschafft hat, müsste er den Prüfungsanspruch ja verloren haben und ist somit an keiner Universität in Deutschland mehr berechtigt, diesen Kurs nachzuholen.
Man müsste sich halt bei den Unis/ Prüfungsämtern durchfragen ob es dort der Fall ist oder nicht. Manche Unis weisen Online daraufhin, dass sie entsprechende Angabe bei der Immatrikulation fordern. Vielleicht kann der/die TE in den Studien-/ Prüfungsordnungen der Unis, die in Frage kommen einfach mal nachschauen, ob dort ein Hinweis zu finden ist.