Perfekt, Danke👍🏻
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Sehr gut! Es ist wohl tatsächlich so, dass Beatmumgsschläuche nur alle 48 Std. gewechselt statt alle 24 h wie als Antwortmöglichkeit angegeben. Das war wieder ein wunderbares Beispiel einer perfiden Frage: Es ist in Kenntnis von den günstigen Lebensverhältnissen in feuchten Aerosolen für wichtige Erreger bei der nosokomialemn Pneumonie durchaus akzeptabel, zur Prophylaxe den täglichen Schlauchwechsel in Erwägung zu ziehen. Dass es laut Leitlinie aber nur im 48h-Intervall geschehen soll, lässt sich nicht logisch herleiten und wer hat besagte Leitlinie schon im Kopf? In der Aufgabenstellung war insbesondere auch auf mögliche Kontraindikationen hingewiesen, sodass suggestiv hiermit Reizzustände der oropharyngealen Schleimhaut gemeint sein könnten, die eine tägliche antiseptische Spülung ausschließen. Abgesehen davon könnte diese Maßnahme genauso gut nur alle 48 h indiziert sein. Die Leitlinien sagen etwas anderes, aber diese zu kennen ist nun wirklich nicht zu erwarten, wohingegen eine Transferleistung durchaus boniert werden könnte, was hier aber nicht der Fall ist.
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Ich trainiere Beine nicht, weil man sie im Club nicht sieht.
Lieber eine Mahlzeit weniger am Tag und dafür eine Rolex am Handgelenk.
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in der RKI Leitlinie die mir vorliegt (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt...ublicationFile)
sagt leider:
3.1
Ein Schutz vor Pneumonien durch einen häufigeren als 7-tägigen Wechsel des Schlauchsystems konnte weder im adulten noch im pädiatrischen Intensivbereich nachgewiesen werden
4.5
Eine regelmäßige Mundpflege mit mechanischer Zahnreinigung (unter Beachtung der Blutgerinnung, der Thrombozyten- und Leukozytenzahl) und antiseptischer Mundspülung ist eine wichtige Maßnahme der Grundpflege.
Genau, das mit den 7 Tagen hatte ich auch schon am Samstag gefunden.
Diese Prüfungsfrage ist einfach genauso wie Tag2 A17 und Tag2 A54 eine Frage die Facharztwissen und absolute Kenntnisse aktueller Leitlinien oder Studien verlangt. Dinge die in standard Lehrbüchern nicht erwähnt werden.
Stellt sich die Frage ob diese Aufgaben noch den Sinn und Zweck nach Gegenstandskatalog und Approbationsordnung §28 (1) erfüllen oder weit drüber hinaus ragen.
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Befürchte, mit dieser Begründung gewinnt man nix, kann mich damals, ganz am Anfang des Hammerexamens erinnern, dass es da wohl um die Second-line Therapie eines gynäkologischen Tumors, ich meine CervixCa war es, ging - wo auch selbst von den Gyns an Uni sich an den Kopf gefasst wurde ob dieser Frage aus dem Facharztbereich. Soweit ich mich erinnere ist aber auch diese Frage nicht gestrichen worden.
Die beste Chance ist immer noch: keine Antwort richtig oder mehr als eine Antwort richtig.