Schönen guten Abend,
Kurz zu meiner Person: RettAss in einer ländlichen Region, Träger des Rettungsdienstes ist der Landkreis. Wir führen mit Mehrzweckfahrzeugen sowohl den qualifizierten Krankentransport aus, stellen aber auch die Notfallversorgung sicher.
Folgendes Beispiel: Ein Krankenrücktransport aus einem Dialysezentrum auf die Station des Krankenhauses, auf welcher die Patientin aktuell behandelt wird. Die Pflege verweigert die Mithilfe beim Umlagern der Patientin.
Es stellen sich mir diese Fragen:
1. Wer ist für das Umlagern des Patienten zuständig, wenn der KTW die Patientin zum KH bringt?
2. Wer ist für das Umlagern des Patienten zuständig, wenn der KTW die Patientin abholt?
3. Muss der Rettungsdienst nötige Maßnahmen (Verstellen von Betten, Verschieben von Beistelltischen etc.) zum Erreichen des Patientenbettes selbst ergreifen?
I.d.R. wird sich gegenseitig geholfen, v.a. auf der Notaufnahme ist dies gängige Praxis. Wie aber verhalten, wenn die Hilfe verweigert wird?
Ich freue mich auf eure Meinungen und vlt. sogar auf rechtliche Hinweise.